Beschlussvorlage - BV/13/24/246

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In § 2 (Öffnungszeiten) der Satzung der Gemeinde Sülstorf über die Benutzung und Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte „Sonnenblume“ vom 30.03.2020 wurde festgelegt:

 

(3) Während der Sommerferien kann die Kindertagesstätte für die Dauer von drei Wochen,

     zum Jahreswechsel für die Dauer einer Woche schließen (Betriebsferien). Die

     entsprechenden Zeiträume beschließt die Gemeindevertretung im Benehmen mit dem

     gewählten Gremium der Personensorgeberechtigten und der Kita-Leitung. Der Zeitraum

     der Schließung wird zum Jahresende für das kommende Jahr bekannt gegeben.

             

(4) Bedarfe, die für die Personensorgeberechtigten während der Betriebsferien entstehen, sind

      der Einrichtungsleitung jeweils zum 01.12. mit den Bescheinigungen der Arbeitgeber,

      dass eine Urlaubsgewährung nicht möglich ist, anzuzeigen. In diesen Ausnahmefällen und

      wenn eine anderweitige Betreuung der Kinder nicht abgesichert werden kann, ist die

      Unterbringung in einer Ausweichkita möglich.

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Kindertagesstätte „Sonnenblume“ in Sülstorf wird wegen Betriebsferien für folgende

    Zeiträume geschlossen:

 

 14.02.2025  Weiterbildungstag

 02.05.2025  Brückentag

 30.05.2025  Tag nach Himmelfahrt

 18.08. – 29.08.2025 Sommerferien 4. und 5. Ferienwoche

 20.10. – 24.10.2025 Herbstferien

 22.12. – 02.01.2026 Weihnachtsferien und nach Neujahr.

 

 

2. Die Kinder können während der Betriebsferien in den Sommerferien und den Herbstferien

    in der Kindertagesstätte Lübesse unter den gegebenen Voraussetzungen betreut werden. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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