Beschlussvorlage - BV/13/24/237

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat am 29.06.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Sülte“ der Gemeinde Sülstorf für das Gebiet südöstlich des Ortsteiles Sülte beschlossen. Der Bebauungsplan wurde daraufhin zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde, Landkreis Ludwigslust-Parchim, eingereicht. Am 04.06.2024 erteilte die höhere Verwaltungsbehörde die Genehmigung (AZ: BP 160013) mit folgender Auflage:

 

Unter dem Pkt. 2.5.1 – Richtfunktrassen – der Begründung wird bestimmt, dass es im nachgelagerten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu keiner möglichen Beeinträchtigung der Richtfunkstrecke kommen darf.

Innerhalb der vom Betreiber der Richtfunkstrecke angegebenen horizontalen Schutzabstände (beidseitig 30 m) kann die Errichtung von Windkraftanlagen zur Beeinträchtigung der Richtfunkverbindungen führen.

Dieser Aspekt ist als Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die rechtliche Situation muss sich zweifelsfrei erkennen lassen.

 

Zur Erlangung der Genehmigung muss die Gemeindevertretung den Beitritt zu den Genehmigungsmaßgaben beschließen (Beitrittsbeschluss) und den Bebauungsplan erneut als Satzung beschließen. Die erteilten Maßgaben werden wie folgt berücksichtigt:

In die Planurkunde wird ein der Auflage entsprechender Hinweis übernommen. Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt die Bestätigung zur Abarbeitung der Auflage vom Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

Tritt die Gemeindevertretung den in der Genehmigung erteilten Maßgaben bei, erlangt der Bebauungsplan nach Bestätigung des ordnungsgemäßen Beitritts von Seiten der höheren Verwaltungsbehörde durch ortsübliche Bekanntmachung Rechtskraft.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeinde Sülstorf tritt den in der Genehmigungsverfügung des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 04.06.2024 (AZ: BP 160013) und nachfolgend aufgeführten Maßgaben bei.

Auflage:

Unter dem Pkt. 2.5.1 – Richtfunktrassen – der Begründung wird bestimmt, dass es im nachgelagerten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu keiner möglichen Beeinträchtigung der Richtfunkstrecke kommen darf.

Innerhalb der vom Betreiber der Richtfunkstrecke angegebenen horizontalen Schutzabstände (beidseitig 30 m) kann die Errichtung von Windkraftanlagen zur Beeinträchtigung der Richtfunkverbindungen führen.

Dieser Aspekt ist als Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die rechtliche Situation muss sich zweifelsfrei erkennen lassen.

Hinweise:

Die Abarbeitung der Auflage ist durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu bestätigen.

 

  1. Die Maßgaben werden wie folgt berücksichtigt:

Auflage:

Ein der Auflage entsprechender Hinweis wird auf die Planurkunde übernommen.

Hinweise:

Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt, die Bestätigung der Abarbeitung der Auflage vom Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Die nach dem Beitritt zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Ludwigslust-Parchim überarbeitete 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Sülte“ der Gemeinde Sülstorf für das Gebiet südöstlich des Ortsteiles Sülte, bestehend aus dem Plan-Teil A und dem Text-Teil einschließlich der örtlichen Bauvorschriften, wird in der geänderten Fassung erneut als Satzung beschlossen. Die unveränderte Begründung wird gebilligt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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