Beschlussvorlage - BV/01/24/158

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 24. April 2024 beschlossen den aktualisierten Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM 2011, seine Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichtes für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (4. Beteiligungsstufe) bekanntzugeben.

 

Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP WM 2011 im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, der Speicherung und des Transports von Energie im Geltungsbereich. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie.

 

Gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) können die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu dem vorliegenden Entwurf des Kapitels 6.5 Energie, seiner Begründung sowie einschließlich des dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichtes Stellung nehmen.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Kapitels 6.5 Energie, seine Begründung sowie des dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichts für die 4. Beteiligungsstufe findet in der Zeit vom 19.06.2024 bis zum 15.09.2024 statt. Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de

Sowie in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Schwerin, in den Verwaltungen der Landkreise Nordwestmecklenburg (Dienstsitze Wismar und Grevesmühlen) und Ludwigslust-Parchim (Dienstsitze Parchim und Ludwigslust) sowie der Verwaltung der Landeshauptstadt Schwerin (Stadthaus). Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten der vorgenannten Verwaltungen.

 

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden. Im Rahmen der Online-Beteiligung unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de oder per E-Mail an energie4@afrlwm.mv-regierung.de sowie schriftlich an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 Schwerin oder mündlich zur Niederschrift bei den o.g. Verwaltungen während der ortsüblichen Öffnungszeiten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Alt Krenzlin hat den vom Regionalen Planungsverband Westmecklenburg übergebenen Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie und den dazugehörigen Entwurf des Umweltberichtes geprüft. Von der Gemeinde Alt Krenzlin werden folgende Anregungen und Hinweise vorgebracht:

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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