Beschlussvorlage - BV/00/24/112

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 7 (Verbandsversammlung) der Satzung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in M-V entsendet jedes Verbandsmitglied einen Vertreter entsprechend § 156 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassung M-V in die Verbandsversammlung.

 

Anstelle der Bürgermeister oder Amtsvorsteher kann die Vertretungskörperschaft Bedienstete aus dem fachlich zuständigen Amt oder Dezernat mit der Vertretung in der Verbandsversammlung betrauen. Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Ein Mitwirkungsverbot gilt nicht bei Wahlen oder Abberufungen (§ 24, Abs. 2 Kommunalverfassung M-V).

 

In der 1. Sitzung des Amtsausschusses am 25.07.2019 wurde Herr Wolfgang Utecht, Leitender Verwaltungsbeamte des Amtes Ludwigslust-Land, zum Vertreter in der Verbandsversammlung des ZV Elektronische Verwaltung in M-V gewählt.

 

Gemäß § 156 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V werden die weiteren Vertreter nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren bestimmt.

 

Bei dem Verfahren teilt die oder der Vorsitzende (Amtsvorsteher) den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu.

Die Bildung und Zusammensetzung von Fraktionen und Zählgemeinschaften ist dem Amtsvorsteher rechtzeitig anzuzeigen.

 

Für das Zuschlags- und Benennungsverfahren gelten folgende Regelungen:

 

1.  es haben sich keine Fraktionen und Zählgemeinschaften gebildet:

 - einvernehmliche Verständigung alle Mitglieder auf die Besetzung

 oder

 - es erfolgt eine Mehrheitswahl, wobei derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen  erhält, jeder Gemeindevertreter kann so viele Stimmen vergeben wie Sitze zu               besetzen sind

 

2. alle Gemeindevertretung haben sich in Fraktionen und Zählgemeinschaften  organisiert:

 - Zuteilung der Sitze

 Hierbei wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften  dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktion oder               Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird               und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt.

 Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

 Die Losverfahren werden vom Vorsitzenden (Bürgermeister) durchgeführt.

 Dies geschieht in öffentlicher Sitzung.

 Danach teilt der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele  Sitze und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien (Ausschüsse) zu besetzen               haben.

 Die Fraktionen und Zählgemeinschaften benennen dann, je nach Anteil der von  ihnen zu besetzenden Sitze, die Mitglieder des Ausschusses.

 

3. es haben sich Fraktionen und Zählgemeinschaften gebildet, aber mindestens ein  Gemeindevertreter ist nicht in einer Fraktion oder Zählgemeinschaft:

 - Zuteilung der Sitze wie unter Punkt 2, der fraktions- oder zählgemeinschaftslose  Gemeindevertreter bleibt dabei unberücksichtigt

 

4. es haben sich Fraktionen und Zählgemeinschaften gebildet, aber mehrere  Gemeindevertreter sind nicht in einer Fraktion oder Zählgemeinschaft, repräsentieren               aber mindestens ein Drittel aller Gemeindevertreter

 - Zuteilung der Sitze wie unter Punkt 2 für Fraktionen und Zählgemeinschaften

 - die nicht organisierten Gemeindevertreter gelten dann als gesetzliche  Zählgemeinschaft und sie wählen durch Mehrheitswahl ihre Ausschussvertreter

 (s. Punkt 1, zweiter Anstrich

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Amtsausschuss verständigt sich einvernehmlich auf die Entsendung als weiteren  Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische               Verwaltung in M-V

 

  Herr / Frau ………………………………

 

 

Wahlergebnis (gemeinsamer Wahlvorschlag)

Anzahl aller Mitglieder

:

13

davon anwesend

:

 

Anzahl der Stimmen                             

 

 

  für den Wahlvorschlag

:

 

  gegen den Wahlvorschlag

:

 

  Stimmenthaltungen

:

 

 

 

oder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Zuteilungs- und Benennungsverfahren - Anzahl der zu besetzende Stelle: 1

 

Teiler

Anzahl der Mitglieder der Fraktion ………

bzw.

Zählgemeinschaft …….

Anzahl der Mitglieder der Fraktion ………

bzw.

Zählgemeinschaft …….

Anzahl der Mitglieder der Fraktion ………

bzw.

Zählgemeinschaft …….

 

 

…..

 

…...

 

….

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

5

 

 

 

 

Ergebnis

Anzahl der Sitze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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