Beschlussvorlage - BV/00/24/111
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl zweier Delegierter für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages M-V e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Amtsausschuss des Amtes Ludwigslust-Land
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Entscheidung
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22.08.2024
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Sachverhalt
Laut Satzung stehen den Mitgliedsgemeinden des Städte- und Gemeindetages (StGT) im Amt Ludwigslust-land zwei Delegierte für die Mitgliederversammlung zu. Diese müssen vom Amtsausschuss gewählt werden.
Mitglied im StuGt sind die Gemeinden
- Alt Krenzlin
- Bresegard bei Eldena
- Göhlen
- Groß Laasch
- Warlow
- Wöbbelin
- Rastow
- Sülstorf
- Lübesse
- Uelitz.
Die Gemeinde Lüblow ist nicht stimmberechtigt.
Delegierte für die Mitgliederversammlung können sowohl Bürgermeister, Stellvertreter, Gemeindevertreter, sachkundige Einwohner der Mitgliedsgemeinden ober Mitarbeiter der Verwaltung sein.
Die Mitglieder des Landesausschusses und des Vorstandes üben ihr Amt für die Dauer der allgemeinen Wahlperiode der Gemeindevertretungen aus. Sie führen die Geschäfte bis zur Neuwahl weiter. Wiederwahl ist zulässig.
Bisherige weitere Delegierte des Amtes Ludwigslust-Land sind der Leitende Verwaltungsbeamte des Amtes, Herr Wolfgang Utecht, sowie der bisherige 2. Stellv. Amtsvorsteher, Herr Rainer Zimmermann.
Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los (§ 32 KV M-V). Soweit nur ein Kandidat zur Wahl steht, ist dieser gewählt, wenn er mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält.
Ein Mitwirkungsverbot gilt nicht bei Wahlen oder Abberufungen (§ 24, Abs. 2 Kommunal-verfassung M-V).
