Beschlussvorlage - BV/00/24/110

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Gemäß § 4 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung des Amtes Ludwigslust-Land ist als ständiger Ausschuss ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden ein:

 

Zusammensetzung:  3 Amtsausschussmitglieder

           2 sachkundige Einwohner

 

Aufgaben:

- Prüfung der Haushaltswirtschaft des Amtes

- Prüfung der Jahresrechnung des Amtes.

 

Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen können Nichtmitglieder geladen werden.

Für die Mitglieder der ständigen Ausschüsse sind keine Verhinderungsvertreter zu wählen.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot.

 

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch den Vorsitzenden (Amtsvorsteher) zu ziehen ist (§ 32 KV M-V).

 

Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Wahlergebnis:

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

Wahlvorschlag

Anzahl der

Ja - Stimmen

 

Losentscheid

1

 

Herr / Frau ...........................

 

 

2

 

Herr / Frau ...........................

 

 

3

 

Herr / Frau ...........................

 

 

 

4

 

Herr / Frau ...........................

 

 

 

 

 

 

sachkundige Einwohner

 

 

 

Wahlvorschlag

Anzahl der

Ja - Stimmen

 

Losentscheid

1

 

Herr / Frau ...........................

 

 

2

 

Herr / Frau ...........................

 

 

3

 

Herr / Frau ...........................

 

 

 

4

 

Herr / Frau ...........................

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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