Beschlussvorlage - BV/00/24/109
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zur Besetzung der ständigen Ausschüsse
hier: Verwaltungsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Amtsausschuss des Amtes Ludwigslust-Land
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.08.2024
|
Sachverhalt
Gemäß § 4 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung des Amtes Ludwigslust-Land ist als ständiger Ausschuss ein Verwaltungsausschuss zu bilden:
Zusammensetzung: 3 Amtsausschussmitglieder
Aufgaben:
- Erarbeitung von Sitzungsvorlagen für den Amtsausschuss und für die Gemeindevertretungen des Amtsbereiches zur Entwicklungsplanung und Daseinsvorsorge.
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetz-, Verordnungs- und Satzungsentwürfen (Landesregierung und Landkreis),
- Beratung des Amtsvorstehers zu verwaltungstechnischen Angelegenheiten und Personalangelegenheiten,
- Mitwirkung bei der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes, Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen zur Haushaltsdurchführung:
Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen können Nichtmitglieder geladen werden.
Für die Mitglieder der ständigen Ausschüsse sind keine Verhinderungsvertreter zu wählen.
Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch den Vorsitzenden (Amtsvorsteher) zu ziehen ist (§ 32 KV M-V).
Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
