Beschlussvorlage - BV/00/24/109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 4 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung des Amtes Ludwigslust-Land ist als  ständiger Ausschuss ein Verwaltungsausschuss zu bilden:

 

Zusammensetzung: 3 Amtsausschussmitglieder

 

Aufgaben:

 -  Erarbeitung von Sitzungsvorlagen für den Amtsausschuss und für die                  Gemeindevertretungen des Amtsbereiches zur Entwicklungsplanung und                                           Daseinsvorsorge.

 -  Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetz-, Verordnungs- und Satzungsentwürfen                (Landesregierung und Landkreis),

 -  Beratung des Amtsvorstehers zu verwaltungstechnischen Angelegenheiten und   Personalangelegenheiten,

 -  Mitwirkung bei der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes, Erarbeitung von                 Entscheidungsvorlagen zur Haushaltsdurchführung:

 

Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen können Nichtmitglieder geladen werden.

Für die Mitglieder der ständigen Ausschüsse sind keine Verhinderungsvertreter zu wählen.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot.

 

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch den Vorsitzenden (Amtsvorsteher) zu ziehen ist (§ 32 KV M-V).

 

Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Wahlergebnis:

 

 

 

 

 

Wahlvorschlag

Anzahl der

Ja - Stimmen

 

Losentscheid

1.

 

Herr / Frau ...........................

 

 

2.

 

Herr / Frau ...........................

 

 

3.

 

Herr / Frau ...........................

 

 

 

4.

 

Herr / Frau ...........................

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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