Beschlussvorlage - BV/00/24/107-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Entsprechend § 139 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V sind die Stellvertreter des Amtsvorstehers zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBD M-V) geregelt. Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 12 LBG M-V i.V. mit § 7 Beamtenstatusgesetz vorzunehmen und der Amtsausschuss als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.

 

Die als Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenbeamten abzugebenden Erklärungen

(s. Punkt 1-4 der Beschlussempfehlung) wurden durch die Bürgermeister bereits mit der Einreichung des Wahlvorschlages zu den Kommunalwahlen abgegeben.

 

Von den weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses (Vertreter der Gemeinde Rastow) wäre die abzugebende Erklärung vor Beschlussfassung einzuholen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Beschlussantrag:

   Es wird festgestellt: Herr/ Frau  .........................

                                           geb. am           .........................

                              wohnhaft  .........................

                                                  .........................

   1. stellv. Amtsvorsteher(-in) des Amtes Ludwigslust-Land (Wahl vom 22.08.2024)

       1. ist Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

       2. bietet Gewähr dafür, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische

            Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

     3. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

            verstoßen,

      4. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet.

       Evtl. bestehende Zweifel an der Eignung wurden durch Unterzeichnung einer

       entsprechenden Erklärung ausgeräumt."

 

und

 

2. Beschlussantrag:

   Es wird festgestellt: Herr/ Frau  .........................

                                              geb. am           .........................

                                              wohnhaft  .........................

                                                  .........................

   2. stellv. Amtsvorsteher(-in) des Amtes Ludwigslust-Land (Wahl vom 22.08.2024)

       1. ist Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

       2. bietet Gewähr dafür, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische

            Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

     3. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

            verstoßen,

      4. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet.

       Evtl. bestehende Zweifel an der Eignung wurden durch Unterzeichnung einer

       entsprechenden Erklärung ausgeräumt."

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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