Beschlussvorlage - BV/00/24/107-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 139 Kommunalverfassung M-V wählt der Amtsausschuss aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung zwei Personen, die den Amtsvorsteher im Falle seiner Verhinderung vertreten.

Die Reihenfolge der Stellvertretung ist mit der Wahl festzulegen.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen.

Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot.

 

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das vom Amtsvorsteher gezogen wird.

 

Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Vorschläge zur Wahl des 1. stellv. Amtsvorstehers

 

 

Wahlvorschlag

Anzahl der

Ja - Stimmen

 

Losentscheid

 

Herr / Frau

 

 

 

 

Herr / Frau

 

 

 

 

Herr / Frau

 

 

 

 

 

 

Vorschläge zur Wahl des 2. stellv. Amtsvorstehers

 

 

Wahlvorschlag

Anzahl der

Ja - Stimmen

 

Losentscheid

 

Herr / Frau

 

 

 

 

Herr / Frau

 

 

 

 

Herr / Frau

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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