Beschlussvorlage - BV/00/24/107-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des 1. und 2. Stellvertreter des Amtsvorstehers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Amtsausschuss des Amtes Ludwigslust-Land
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.08.2024
|
Sachverhalt
Gemäß § 139 Kommunalverfassung M-V wählt der Amtsausschuss aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung zwei Personen, die den Amtsvorsteher im Falle seiner Verhinderung vertreten.
Die Reihenfolge der Stellvertretung ist mit der Wahl festzulegen.
Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen.
Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das vom Amtsvorsteher gezogen wird.
Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
