Beschlussvorlage - BV/00/24/004

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung des Amtes Ludwigslust-Land wurde überarbeitet. Die Neufassung orientiert sich am aktuellen Muster des Städte- und Gemeindetages und beinhaltet kommunalverfassungsrechtliche Änderungen der vergangenen Jahre.

 

Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen sind im Folgenden dargestellt:

 

Entschädigungen (§ 12)

Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 31.05.2024 die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen der Amtsvorsteher und deren Stellvertreter unverändert beschlossen.

Aktuell erhalten weder der Amtsvorsteher noch die beiden Stellvertreter die Höchstsätze.

 

Nach der bisherigen Regelung (Entschädigungsverordnung v. 06.06.20219) erhält der Amtsvorsteher 1.350 Euro. Möglich wären in ehrenamtlich verwalteten Ämtern mit über 8.000 Einwohnern 1.500 Euro.

Die Entschädigungsverordnung sieht ferner vor, dass den beiden Stellvertretern des Amtsvorstehers eine funktionsbezogene monatliche Entschädigung gezahlt werden kann. Der erste stellevertretende Amtsvorsteher erhält aktuell 400 Euro. Eine Erhöhung auf 500 Euro wäre möglich. Die 2. Stellvertretung des Amtsvorstehers erhält aktuell 200 Euro. Eine Erhöhung auf 250 Euro wäre möglich. Die Hauptsatzung berücksichtigt die Höchstsätze.

 

Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 11.12.2023 die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen der Wehrführungen und deren Stellvertreter erhöht. Zusätzlich erhalten Amtswehrführungen in Ämtern mit mehr als 10 Gemeinden für jede weitere Gemeinde 20 Euro.

Die Höchstsätze für Amtswehrführungen gestalten sich demnach wie folgt:

 

Amtswehrführer    420 Euro (bisher 220 Euro)

Stellv. AWF     210 Euro (bisher 110 Euro)

Amtsjugendfeuerwehrwart   250 Euro (bisher 150 Euro)

Stellv. Amtsjugendfeuerwehrwart 125 Euro (bisher 75 Euro).

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Ludwigslust-Land erlässt die Hauptsatzung des Amtes Ludwigslust-Land in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 06.08.2024)

 

oder

 

Der Amtsausschuss des Amtes Ludwigslust-Land erlässt die Hauptsatzung des Amtes Ludwigslust-Land in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 06.08.2024)

mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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