Beschlussvorlage - BV/12/24/367
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Hauptsatzung der Gemeinde Rastow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Kirsten Eggert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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18.07.2024
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Sachverhalt
Die Hauptsatzung der Gemeinde Rastow wurde überarbeitet. Die Neufassung orientiert sich am aktuellen Muster des Städte- und Gemeindetages und beinhaltet kommunalverfassungsrechtliche Änderungen der vergangenen Jahre.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen sind im Folgenden dargestellt:
1. Ausschüsse (§ 6 Abs. 5 Nr. 1)
Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich künftig aus 2 Gemeindevertretern und 1 sachkundigen Einwohner (bisher 3 Gemeindevertreter) zusammen.
2. Entschädigungen (§ 8)
Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 31.05.2024 die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen der Bürgermeister erhöht. Nach der bisherigen Regelung (Entschädigungsverordnung v. 06.06.20219) erhält der Bürgermeister 1.400 Euro.
Nach der aktuellen Entschädigungsverordnung beträgt der Höchstsatz in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern (lt. Statistik, Stand 30.06.2023 = 2010 Einwohner) 2.160 Euro.
Die Entschädigungsverordnung sieht ferner vor, dass den beiden Stellvertretern des Bürgermeisters eine funktionsbezogene monatliche Entschädigung gezahlt werden kann. Der erste stellevertretende Bürgermeister erhält aktuell 200 Euro. Eine Erhöhung auf 432 Euro (20% der Entschädigung des Bürgermeisters) wäre möglich. Die 2. Stellvertretung des Bürgermeisters erhält aktuell 100 Euro. Eine Erhöhung auf 216 Euro (10% der Entschädigung des Bürgermeisters) wäre möglich. Die Hauptsatzung berücksichtigt die Höchstsätze.
Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 11.12.2023 die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen der Wehrführungen und deren Stellvertreter erhöht. Die Höchstsätze in amtsangehörigen Gemeinden gestalten sich wie folgt:
Gemeindewehrführer 250 Euro (bisher 170 Euro)
Stellv. GWF 125 Euro (bisher 85 Euro)
Ortswehrführer 200 Euro (bisher 140 Euro)
Stellv. OWF 100 Euro (bisher 70 Euro)
Jugendfeuerwehrwart 125 Euro (bisher 50 Euro)
Gerätewarte 100 Euro (bisher 40 Euro)
Floriangruppenleiter 125 Euro (bisher 50 Euro)
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag
Die Gemeindevertretung Rastow erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Rastow in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 09.07.2024)
oder
Die Gemeindevertretung Rastow erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Rastow in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 09.07.2024) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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446,8 kB
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