Beschlussvorlage - BV/12/24/360
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder der Ortsteilvertretung Kraak
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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18.07.2024
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Sachverhalt
Die Ortsteilvertretungen bestehen gemäß § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Rastow jeweils aus 5 Mitgliedern.
Mitglied der Ortsteilvertretung können Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie Mitglieder der Gemeindevertretung sein.
Die Besetzung erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren (§ 42 KV M-V).
Auf Antrag wird geheim gewählt. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV
M-V (Befangenheit).
Bei dem Zuschlags- und Benennungsverfahren teilt die oder der Vorsitzende (Bürgermeister) den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu.
Die Bildung und Zusammensetzung von Fraktionen und Zählgemeinschaften ist dem Bürgermeister rechtzeitig anzuzeigen.
Für das Zuschlags- und Benennungsverfahren gelten folgende Regelungen:
1. es haben sich keine Fraktionen und Zählgemeinschaften gebildet:
- einvernehmliche Verständigung alle Mitglieder auf die Besetzung
oder
- es erfolgt eine Mehrheitswahl, wobei derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen erhält, jeder Gemeindevertreter kann so viele Stimmen vergeben wie Sitze zu besetzen sind
2. alle Gemeindevertretung haben sich in Fraktionen und Zählgemeinschaften organisiert:
- Zuteilung der Sitze
Hierbei wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
Die Losverfahren werden vom Vorsitzenden (Bürgermeister) durchgeführt.
Dies geschieht in öffentlicher Sitzung.
Danach teilt der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele Sitze und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien (Ausschüsse) zu besetzen haben.
Die Fraktionen und Zählgemeinschaften benennen dann, je nach Anteil der von ihnen zu besetzenden Sitze, die Mitglieder des Ausschusses.
3. es haben sich Fraktionen und Zählgemeinschaften gebildet, aber mindestens ein Gemeindevertreter ist nicht in einer Fraktion oder Zählgemeinschaft:
- Zuteilung der Sitze wie unter Punkt 2, der fraktions- oder zählgemeinschaftslose Gemeindevertreter bleibt dabei unberücksichtigt
4. es haben sich Fraktionen und Zählgemeinschaften gebildet, aber mehrere Gemeindevertreter sind nicht in einer Fraktion oder Zählgemeinschaft, repräsentieren aber mindestens ein Drittel aller Gemeindevertreter
- Zuteilung der Sitze wie unter Punkt 2 für Fraktionen und Zählgemeinschaften
- die nicht organisierten Gemeindevertreter gelten dann als gesetzliche Zählgemeinschaft und sie wählen durch Mehrheitswahl ihre Ausschussvertreter
(s. Punkt 1, zweiter Anstrich).
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung Rastow verständigt sich einvernehmlich auf folgende Besetzung der Ortsteilvertretung Kraak:
1. Herr / Frau …………………………
2. Herr / Frau …………………………
3. Herr / Frau …………………………
4. Herr / Frau …………………………
5. Herr / Frau …………………………,
oder
2. Zuteilungs- und Benennungsverfahren
Teiler |
Anzahl der Mitglieder der Fraktion ……… bzw. Zählgemeinschaft ……. |
Anzahl der Mitglieder der Fraktion ……… bzw. Zählgemeinschaft ……. |
Anzahl der Mitglieder der Fraktion ……… bzw. Zählgemeinschaft ……. |
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….. |
…... |
…. |
1 |
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2 |
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3 |
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4 |
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Ergebnis Anzahl der Sitze |
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