Beschlussvorlage - BV/12/24/350
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zum Antrag gemäß § 4 BImSchG auf Erweiterung eines bestehenden Satelliten-BHKW (941 kW) um ein weiteres Satelliten-BHKW(4.258 KW) mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 5.199 kW
hier: Ersuchens um das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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18.07.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Naturenergie Kraak GmbH (Bauherrenanschrift: Eichenweg 1, 19077 Rastow OT Kraak) beantragt die Genehmigung Ihres Antrags auf Erweiterung eines bestehenden Satelliten-BHKW (941 kW) um ein weiteres Satelliten-BHKW (4.258 kW) mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 5.199 kW. Mit Schreiben vom 04.07.2024 (Posteingang 05.07.2024) AZ: StALUWM-51-4826-5712.01.2.2.2V erfolgte die Antragsstellung gemäß § 4 i. V. m. § 19 BImSchG.
Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gemäß § 4 BImSchG.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. §§ 16, 19 Abs. 1 BImSchG ist auch über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden.
Die Errichtung und der Betrieb zur Erweiterung des bestehenden Satelliten-BHKW (941 kW) um ein Satelliten-BHKW (4.258 kW) mir einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 5.199 kW in Kraak ist wie folgt vorgesehen:
Anlagenbezeichnung: |
Erweiterung eines bestehenden Satelliten-BHKW (941 kW) um ein weiteres Satelliten-BHKW (4.258 kW) mir einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 5.199 kW Nr. 1.2.2.2V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV |
Anlagenstandort: |
19077 Rastow, OT Kraak Gemarkung Kraak, Flur 1, Flurstücke 134/5 und 134/10 |
Antragsgegenstand: |
Neugenehmigung der Anlage |
Das StALU WM bittet die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und eine Erklärung über die Erteilung bzw. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Gemeinde bis zum 05.09.2024 vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass das gemeindliche Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden darf (§ 36 Abs. 2 S.1 BauGB) Die Gemeinde darf Ihr Einvernehmen nur verweigern, wenn sie belegt, dass eine oder mehrere Bedingungen der § 31, 33, 34 bzw. 35 BauGB nicht erfüllt werden.
Die Antragsunterlagen können bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Ludwigslust-Land eingesehen werden und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Beschlussvorschlag
Auf Grundlage des § 36 in Verbindung mit den §§ 31, 33 bis 35 wird zum Antrag zur Erweiterung eines bestehenden Satelliten-BHKW (941 kW) um ein weiteres Satelliten-BHKW (4.258 kW) mir einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 5.199 kW
󠄃 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
oder
󠄃 das gemeindliche Einvernehmen wird aus nachfolgenden Gründen versagt:
