Beschlussvorlage - BV/12/24/348
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur 3. Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundung der Gemeinde Lüblow für die Ortsteile Lüblow und Neu Lüblow (gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB)
Hier: Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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18.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.
Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.
Die Gemeinde Lüblow beabsichtigt, mittels der 3. Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundung der Gemeinde Lüblow für die Ortsteile Lüblow und Neu Lüblow gem. § 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 1 und 3 BauGB, eine Außenbereichsfläche im Bereich Neu Lüblow als Innenbereich festzusetzen. Auf den einzubeziehenden Grundstücken soll die Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB planungsrechtlich ermöglicht werden.
Das Gebiet der 3. Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundung der Gemeinde Lüblow für die Ortsteile Lüblow und Neu Lüblow befindet sich in der Gemeinde Lüblow im Ortsteil Neu Lüblow. Neu Lüblow liegt südlich von Lüblow. Der Bereich der Änderung liegt in etwa mittig von Neu Lüblow nordöstlich der Ludwigsluster Straße. Die Änderungsfläche ist über die Ludwigsluster Straße erreichbar.
Der Bereich des Plangebietes ist unbebaut und wird größtenteils als Landwirtschaftsfläche genutzt. Kleine Teilbereiche werden als Hausgarten genutzt. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 2.650 m². Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung,
- im Osten durch Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung, einem Graben (Beck) und weiter östlich durch vorhandene Wohnbebauung,
- im Süden durch die Kreistraße K35,
- im Westen durch Wohnbebauung mit rückwärtigem Nebengelass.
Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen. Die 3. Änderung der vorhandenen Klarstellungssatzung mit Abrundung ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den nach § 34 BauGB zu beurteilenden im Zusammenhang bebauten Ortsteil und soll damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Fläche als maßvolle Erweiterung des Innenbereichs ermöglichen.
Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 09.08.2024 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.
Beschlussvorschlag
Von Seiten der Gemeinde Rastow werden weder Anregungen noch Bedenken zur 3. Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundung der Gemeinde Lüblow für die Ortsteile Lüblow und Neu Lüblow geäußert.
oder
Von Seiten der Gemeinde Rastow werden folgende Anregungen und Bedenken zur 3. Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundung der Gemeinde Lüblow für die Ortsteile Lüblow und Neu Lüblow geäußert:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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821,4 kB
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4,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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297 kB
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