Beschlussvorlage - BV/12/24/346
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 "Eldeufer" der Stadt Neustadt-Glewe für den Ortsteil Klein Laasch im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB
Hier: Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung nach § 2 Abs. 2 BauGB, öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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18.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.
Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.
Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt- Glewe hat in ihrer Sitzung am 23.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Eldeufer“ für den Ortsteil Klein Laasch, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und der dazugehörigen Begründung gebilligt und die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie für die Beteiligung der betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel ist es in der Ortslage Klein Laasch der Stadt Neustadt- Glewe auf einem Baugrundstück mit einer Gesamtgröße von ca. 7.150 m² und einer geplanten, bebaubaren Fläche von 4.170 m² max. 2 ländlich geprägte Bauplätze entstehen zu lassen. Das Baugrundstück befindet sich in Privateigentum. Eine negative Auswirkung auf benachbarte Zentralorte ist nicht zu erwarten. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt-Glewe als Wohnbauflächen ausgewiesen.
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 44 "Eldeufer" der Stadt Neustadt-Glewe befindet sich in der südöstlich Ortslage des Ortsteils Klein Laasch.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Bebauung in der Straße „Eldeufer“
- im Osten durch Gehölzbestand, Ackerflächen und Grünland
- im Süden durch die Bebauung in der Straße „Wiesenweg“
- im Westen durch die Bebauung in der Straße „Wiesenweg“.
Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Fristverlängerung bis zum 25.07.2024 gewährt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.
Beschlussvorschlag
Von Seiten der Gemeinde Rastow werden weder Anregungen noch Bedenken zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Eldeufer“ der Stadt Neustadt-Glewe für den Ortsteil Klein Laasch geäußert.
oder
Von Seiten der Gemeinde Rastow werden folgende Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Eldeufer“ der Stadt Neustadt-Glewe für den Ortsteil Klein Laasch geäußert:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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