Beschlussvorlage - BV/12/24/345
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe für die Feuerwehrtechnische Zentrale nördlich des Flugplatzes in Neustadt-Glewe
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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18.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.
Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.
Die Stadt Neustadt-Glewe stellt die Bauleitplanung für den B-Plan Nr. 41 auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Feuerwehr-Service-Zentrums für den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu schaffen. Der Planbereich befindet sich unmittelbar südlich der Kreisstraße K38 und erhält zusätzlich Zufahrten von der Zufahrtsstraße zum Flugplatz.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im nördlichen und im östlichen Bereich von Wald umgeben ist. Westlich schließen sich dem Wohnen dienende Flächen an. Im südlichen Anschluss befindet sich die Gedenkstätte und im weiteren südlichen Anschluss der Flugplatz von Neustadt-Glewe.
Das Feuerwehr-Service-Zentrum des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist die zentrale Service-Einrichtung für die ehrenamtlich getragenen Feuerwehren der Gemeinden des Landkreises sowie der im Katastrophenschutz des Landkreises tätigen Organisationen und Einrichtungen.
Unter dem Dach des Feuerwehr-Service-Zentrum werden folgende Bereiche zusammengefasst:
- Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises LUP,
- Ausbildungszentrum Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises LUP,
- Sitz des Kreisfeuerwehrverbandes Ludwigslust-Parchim,
- Stützpunkt der Gefahrgutzüge des Landkreises LUP,
- Katastrophenschutzlager des Landkreises LUP.
In weiteren Ausbaustufen sind geplant:
- Zentraler Bereitstellungsraum für Einsatzkräfte im Zuge der Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen,
- Übungsräume in der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten Behörden und Organisationen der Gefahrenabwehr (Optionsflächen),
- Standort für Feuerwehrwettbewerbe und Feuerwehrsport (ggf. Optionsfläche).
Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Fristverlängerung bis zum 25.07.2024 gewährt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.
Beschlussvorschlag
Von Seiten der Gemeinde Rastow werden weder Anregungen noch Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe für die Feuerwehrtechnische Zentrale nördlich des Flugplatzes in Neustadt-Glewe geäußert.
oder
Von Seiten der Gemeinde Rastow werden folgende Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe für die Feuerwehrtechnische Zentrale nördlich des Flugplatzes in Neustadt-Glewe geäußert:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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128,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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2 MB
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