Beschlussvorlage - BV/12/24/344

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.

 

Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.

 

Die Stadt Neustadt-Glewe stellt die Bauleiplanung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 1 auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Feuerwehr-Service-Zentrum für den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu schaffen. Der Planbereich befindet sich unmittelbar südlich der Kreisstraße K38 und erhält zusätzlich Zufahrten von der Zufahrtsstraße zum Flugplatz.

 

Der Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch Waldflächen und Grünflächen südlich der Fliegerchaussee /Kreisstraße K38,
  • Im Osten durch die Fliegerchaussee (Anbindungsstraße für den Flugplatz),
  • Im Süden durch Waldflächen und den Ehrenpark des Denkmals,
  • Im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung der Liebssiedlung.

 

Die Planungsziele bestehen Maßgeblich in der

  • Vorbereitung der Voraussetzungen für die feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Ludwigslust-Parchim,
  • Sicherung der leistungsfähigen verkehrlichen Anbindung,
  • Regelung der Schutzansprüche für die angrenzenden bebauten bzw. unbebauten und Waldflächen,
  • Bewertung der Umgebungssituation um das Denkmal und Regelung und Bewertung zur Abgrenzung des Denkmals.

 

Im Rahmen der Erörterung und Diskussion über den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Stadt Neustadt-Glewe entschieden, das Aufstellungsverfahren für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 1 fortzuführen. Die Vorbereitung des Teilbereiches 2 wird vorbehaltlich weiterer Klärungen zum Sachverhalt gesondert durchgeführt. Hierzu sind noch weitere Abstimmungen mit weiteren Beteiligten vorgesehen.

 

Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Fristverlängerung bis zum 25.07.2024 gewährt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Von Seiten der Gemeinde Rastow werden weder Anregungen noch Bedenken zur 4. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe geäußert.

 

 

oder

 

 

Von Seiten der Gemeinde Rastow werden folgende Anregungen und Bedenken zur 4. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe geäußert:

 

  •  

 

  •  

 

  •  

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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