Beschlussvorlage - BV/12/24/330-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zu einem Antrag der Volkssolidarität SWM e. V. auf Gewährung einer Zuwendungen gemäß der Richtlinie zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Rastow vom 23. Dezember 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marko Dörrwandt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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18.07.2024
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Sachverhalt
Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Rastow vom 23. Dezember 2015 beantragt die Volkssolidarität SWM e.V. für das Sommerfest der Senioren und alle, die Lust haben dabei zu sein am 16. August 2024 eine Bezuschussung in Höhe von 1.000,00 Euro.
Die Kosten sind dem PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) zuzuordnen. Vorbehaltlich der Freigabe des Haushaltes durch den Landkreis sind in dem PSK 4.000,00 Euro verfügbar.
Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Rastow die ortsansässigen Vereine, Verbände und sonstige Organisationen auf der Grundlage der im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln nach Maßgabe dieser Richtlinie fördert, wenn deren Projekte allgemeines Interesse erwarten lassen und eine Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens in der Gemeinde darstellen, sowie Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abrechnung und ordnungsgemäße Verwendungs-nachweise vorliegen.
Der Ausschuss für Jugend, Sport & Kultur hat auf der 9. Sitzung am 23.05.2024 mehrheitlich für die Zustimmung des Antrages gestimmt. Der Verein wird gebeten, die Veranstaltung auch über Aushänge und eventuell Ankündigung im Gemeindeblatt öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag
„
- Der Antrag der Volkssolidarität SWM e.V. für das Sommerfest der Senioren am 16. August 2024 wird als förderfähig eingestuft.
- Die Volkssolidarität SWM e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Rastow vom 23. Dezember 2015 eine Zuwendung in Höhe von ________________Euro.
- Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) abgesichert.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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