Beschlussvorlage - BV/12/24/317-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zu einem Antrag des SV Teutonia 23 Rastow e.V. auf Gewährung einer Zuwendungen gemäß der Richtlinie zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Rastow vom 23. Dezember 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marko Dörrwandt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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18.07.2024
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Sachverhalt
Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Rastow vom 23. Dezember 2015 beantragt der SV Teutonia 23 Rastow e.V. für die Ferienfreizeit zum Saisonabschluss der Leichtathleten im Jugendwaldheim in Dümmer vom 13. September bis 15. Sep-tember 2024 eine Bezuschussung in Höhe von 402,00 Euro für „eine besondere kulturelle Veranstaltung“.
Die Kosten sind dem PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) zuzuordnen. Vorbehaltlich der Freigabe des Haushaltes durch den Landkreis sind in dem PSK 4.000,00 Euro verfügbar.
Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Rastow die ortsansässigen Vereine, Verbände und sonstige Organisationen auf der Grundlage der im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln nach Maßgabe dieser Richtlinie fördert, wenn deren Projekte allgemeines Interesse erwarten lassen und eine Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens in der Gemeinde darstellen, sowie Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abrechnung und ordnungsgemäße Verwendungs-nachweise vorliegen.
Der Ausschuss für Jugend, Sport & Kultur hat auf der 9. Sitzung am 23.05.2024 mehrheitlich für die Zustimmung des Antrages gestimmt.
Beschlussvorschlag
„
- Der Antrag des SV Teutonia 23 Rastow e.V. für die Ferienfreizeit zum Saisonabschluss der Leichtathleten im Jugendwaldheim in Dümmer vom
13. September bis 15. September 2024 wird als förderfähig eingestuft.
- Der SV Teutonia 23 Rastow e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Rastow vom 23. Dezember 2015 eine Zuwendung in Höhe von ________________Euro.
- Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) abgesichert.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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602,9 kB
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