Beschlussvorlage - BV/05/24/173

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Laasch wurde überarbeitet. Die Neufassung orientiert sich am aktuellen Muster des Städte- und Gemeindetages und beinhaltet kommunalverfassungsrechtliche Änderungen der vergangenen Jahre.

 

Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen sind im Folgenden dargestellt:

 

Entschädigungen (§ 9)

Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 31.05.2024 die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen der Bürgermeister erhöht. Nach der bisherigen Regelung (Entschädigungsverordnung v. 06.06.20219) erhält der Bürgermeister 760 Euro. Nach der aktuellen Entschädigungsverordnung beträgt der Höchstsatz in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern 1.200 Euro.

Die Entschädigungsverordnung sieht ferner vor, dass die beiden Stellvertreter des Bürgermeisters eine funktionsbezogene monatliche Entschädigung gezahlt werden kann. Der erste stellevertretende Bürgermeister erhält aktuell 140 Euro. Eine Erhöhung auf 240 Euro (20% der Entschädigung des Bürgermeisters) wäre möglich. Die 2. Stellvertretung des Bürgermeisters erhält aktuell 80 Euro. Eine Erhöhung auf 120 Euro (10% der Entschädigung des Bürgermeisters) wäre möglich. Die Hauptsatzung berücksichtigt die Höchstsätze.

 

Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 11.12.2023 die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen der Wehrführungen und deren Stellvertreter erhöht. Die Höchstsätze in amtsangehörigen Gemeinden gestalten sich wie folgt:

Gemeindewehrführer 250 Euro (bisher 170 Euro)

Stellv. GWF 125 Euro (bisher 85 Euro)

Jugendfeuerwehrwart 125 Euro (bisher 50 Euro)

Gerätewarte 100 Euro (bisher 40 Euro)

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Laasch erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Laasch in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 04.07.2024)

 

oder

 

Die Gemeindevertretung Groß Laasch erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Laasch in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 04.07.2024) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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