Beschlussvorlage - BV/13/24/236

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 18.11.2021 (BV/13/21/028) hat die Gemeinde Sülstorf auf der Grundlage des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) Anteile an der Windpark Hoort 2 GmbH & Co.KG erworben.

 

Entsprechend des Gesellschaftervertrages (§ 12 Zusammensetzung des Aufsichtsrates und Amtszeit seiner Mitgliedschaft) hat die Gesellschaft einen aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat besteht zunächst aus einem von der mea Energieagentur MecklenburgVorpommern GmbH benannten Mitglied und zwei von der Gemeinde Hoort bestellten Mitgliedern.

Darüber hinaus besteht der Aufsichtsrat aus zwei durch die Gesellschafter-versammlung gewählten Mitgliedern; von diesen muss mindestens Einer ortsansässiger Bürger im Sinne der Präambel sein.

 

Sofern weitere Gemeinden Gesellschafteranteile innehaben, entsenden diese je Gemeinde einen weiteren, insgesamt jedoch höchstens zwei, Vertreter in den Aufsichtsrat. Sofern Gemeinden Kommanditisten sind, ist deren Bürgermeister berechtigt, an den Sitzungen des AR teilzunehmen.

 

In der 10. Gesellschafterversammlung am 14. Juni 2022 wurde Herr Birgo Helberg, für die Gemeinde Sülstorf in den Aufsichtsrat gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

   Die Gemeindevertretung bevollmächtigt weiterhin:

 

    Herrn Birgo Helberg

     wohnhaft Dorfstraße 8

     in 19077 Boldela

     geb. am: 05.12.1962

 

        mit der Vertretung der Gemeinde Sülstorf im Aufsichtsrat der Windpark Hoort 2                 GmbH & Co.KG, Hauptstraße 24, 19230 Hoort in der 8. Wahlperiode (2024 – 2029).“

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

- keine

 

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Anlagen

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