Beschlussvorlage - BV/04/24/141

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen wurde überarbeitet. Die Neufassung orientiert sich am aktuellen Muster des Städte- und Gemeindetages und beinhaltet  kommunalverfassungsrechtliche Änderungen der vergangenen Jahre.

 

Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen sind im Folgenden dargestellt:

 

Entschädigungen (§ 8)

Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 31.05.2024 die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen der Bürgermeister erhöht. Nach der bisherigen Regelung (Entschädigungsverordnung v. 06.06.20219) erhält der Bürgermeister 1.150 Euro. Dies entspricht dem Höchstsatz. Darin enthalten war eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 150 Euro nach der Fusion, befristet für 5 Jahre. Nach der aktuellen Entschädigungsverordnung beträgt der Höchstsatz in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern 1.200 Euro.

Die Entschädigungsverordnung sieht ferner vor, dass die beiden Stellvertreter des Bürgermeisters eine funktionsbezogene monatliche Entschädigung gezahlt werden kann. Der erste stellevertretende Bürgermeister erhält aktuell keine Entschädigung. Eine Entschädigung in Höhe von 240 Euro (20% der Entschädigung des Bürgermeisters) wäre möglich. Die 2. Stellvertretung des Bürgermeisters erhält aktuell auch keine Entschädigung. Eine Entschädigung in Höhe von 120 Euro (10% der Entschädigung des Bürgermeisters) wäre möglich. Die Hauptsatzung berücksichtigt die Höchstsätze.

Die sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretungen und der Ausschüsse könnten ebenfalls auf 40 Euro und für Ausschussvorsitzende auf 60 Euro angehoben werden.

 

Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 11.12.2023 die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen der Wehrführungen und deren Stellvertreter erhöht. Die Höchstsätze in amtsangehörigen Gemeinden gestalten sich wie folgt:

Gemeindewehrführer 250 Euro (bisher 170 Euro)

Stellv. GWF 125 Euro (bisher 85 Euro)

Ortswehrführer 200 Euro (bisher 140)

Stellv. Ortswehrführer 100 Euro (70)

Jugendfeuerwehrwart 125 Euro (bisher 50 Euro)

Stellv. JW 62,50 Euro (bisher 25 Euro)

Gerätewarte 100 Euro (bisher 40 Euro)

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Göhlen erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 02.07.2024)

 

oder

 

Die Gemeindevertretung Göhlen erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 02.07.2024) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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