Beschlussvorlage - BV/01/24/155

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Schreiben vom 05.06.2024 (Posteingang 07.06.2024) bittet die AFRY Deutschland GmbH (Anschrift: Karl-Marx-Straße 3, 19348 Perleberg) im Rahmen einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorhaben des Zweckverbandes kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL) (Bauherrenanschrift: Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust) „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ um Stellungnahme, Zustimmung und Übersendung eventuell vorhandener Bestandsunterlagen der Anlagen in diesem Bereich.

 

Die Verlegung der neuen Abwasser- und Trinkwasserleitungen ist überwiegend im öffentlichen Raum vorgesehen. Die Umsetzung des Vorhabens ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Das betroffene Planungsgebiet ist der anliegenden Übersichtkarte zu entnehmen. Nach Rücksprache mit der AFRY Deutschland GmbH können derzeit noch keine detaillierten Karten vorgelegt werden, da mit Planung für das Projekt „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ erst begonnen wurde.

 

Die AFRY Deutschland GmbH (Bauherrenanschrift: Karl-Marx-Straße 3, 19348 Perleberg) hat für Abgabe einer Stellungnahme keine Frist gesetzt.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist es notwendig, dass sich die Gemeinde Alt Krenzlin zur o.g. Maßnahme des ZkWAL positioniert. Sollte keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zum Projekt „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ bestehen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden zum Vorhaben „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ des ZkWAL von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin weder Anregungen noch Bedenken noch geäußert.

 

  1. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden zum Vorhaben „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ des ZkWAL von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin folgende vorhandene bzw. geplante Anlagen mitgeteilt:

 

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  1. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden zum Vorhaben „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ des ZkWAL von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin folgende Anregungen und Bedenken geäußert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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