Beschlussvorlage - BV/01/24/157
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan LU 42 "Photovoltaik Rennbahnweg" und Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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09.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.
Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.
Anlass für die Aufstellung der Bebauungsplanes (B-Plan) und die Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) ist das Vorhaben eines privaten Investors eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.
Mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordneten der Stadt Ludwigslust wurde die Voraussetzung für die Entwicklung des Bebauungsplans LU 42 "Photovoltaik Rennbahnweg" geschaffen. Im Zuge der Aufstellung des B-Planes wird auch die Änderung des F-Planes erforderlich. Der F-Plan wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches, sowie der 4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) geändert.
Das Plangebiet befindet sich westlich der bebauten Ortslage von Ludwigslust. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtfläche von ca. 13,5 ha. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im Eigentum der Anstalt des öffentlichen Rechts Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und werden vom Vorhabenträger angepachtet. Der Eigentümer unterstützt die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende.
Der Änderungsbereich umfasst aktuell überwiegend intensiv genutzte Ackerflächen. Am Rand des Ackerschlages sind schmale Ruderalflächen zu finden. Südlich des Gebietes befindet sich entlang des Weges eine prägenden Eichenallee, die wiederum im Süden durch eine Waldfläche eingerahmt ist. Nördlich begrenzt ein Meliorationsgraben den Bereich, dahinter befindet sich eine ruderale Sanddornplantage. Im Westen begrenzt ebenfalls ein Meliorationsgraben die Änderungsfläche, dahinter befindet sich ein Baumstreifen und anschließend der temporäre Parkplatz des Motodroms.
Geplant ist die Errichtung einer fest aufgeständerten Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die Sondergebietsflächen werden entsprechend der Nutzung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen.
Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Fristverlängerung bis zum 12.08.2024 gewährt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.
Beschlussvorschlag
Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden weder Anregungen noch Bedenken zum B-Plan LU 42 „Photovoltaik Rennbahnweg“ und zur Änderung des F-Plans der Stadt Ludwigslust geäußert.
oder
Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden folgende Anregungen und Bedenken zum B-Plan LU 42 „Photovoltaik Rennbahnweg“ und zur Änderung des F-Plans der Stadt Ludwigslust geäußert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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