Beschlussvorlage - BV/13/24/228

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 7 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Sülstorf ist ein Hauptauschuss zu bilden:

 

       Mitglieder: Bürgermeister sowie zwei weitere Gemeindevertreter.

       Aufgaben: Vorbereitung der Gemeindevertretersitzungen,

                                   Erarbeitung von Sitzungsvorlagen,

                                   Beratung des Bürgermeisters zu Entscheidungen,

                                Aufgaben, die dem Finanzausschuss gemäß § 36 Abs.2 KV M-V                                             obliegen.

 

Es sind keine stellvertretenden Mitglieder zu benennen. Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt.

Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot (Befangenheit).

 

Gemäß § 36 (1) Kommunalverfassung M-V erfolgt die Besetzung der Ausschüsse nach

dem Zuschlags- und Benennungsverfahren. Dies ist eine Neuregelung in der Kommunal-

verfassung.

Bei dem Verfahren teilt die oder der Vorsitzende (Bürgermeister) den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu.

Die Bildung und Zusammensetzung von Fraktionen und Zählgemeinschaften ist dem Bürgermeister rechtzeitig anzuzeigen.

 

Für das Zuschlags- und Benennungsverfahren gelten folgende Regelungen:

 

1.  es haben sich keine Fraktionen und Zählgemeinschaften gebildet:

 - einvernehmliche Verständigung alle Mitglieder auf die Besetzung

 oder

 - es erfolgt eine Mehrheitswahl, wobei derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen  erhält, jeder Gemeindevertreter kann so viele Stimmen vergeben wie Sitze zu               besetzen sind

 

2. alle Gemeindevertretung haben sich in Fraktionen und Zählgemeinschaften  organisiert:

 - Zuteilung der Sitze

 Hierbei wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften  dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktion oder               Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird               und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt.

 Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

 Die Losverfahren werden vom Vorsitzenden (Bürgermeister) durchgeführt.

 Dies geschieht in öffentlicher Sitzung.

 Danach teilt der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele  Sitze und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien (Ausschüsse) zu besetzen               haben.

 Die Fraktionen und Zählgemeinschaften benennen dann, je nach Anteil der von  ihnen zu besetzenden Sitze, die Mitglieder des Ausschusses.

 

3. es haben sich Fraktionen und Zählgemeinschaften gebildet, aber mindestens ein  Gemeindevertreter ist nicht in einer Fraktion oder Zählgemeinschaft:

 - Zuteilung der Sitze wie unter Punkt 2, der fraktions- oder zählgemeinschaftslose  Gemeindevertreter bleibt dabei unberücksichtigt

 

4. es haben sich Fraktionen und Zählgemeinschaften gebildet, aber mehrere  Gemeindevertreter sind nicht in einer Fraktion oder Zählgemeinschaft, repräsentieren               aber mindestens ein Drittel aller Gemeindevertreter

 - Zuteilung der Sitze wie unter Punkt 2 für Fraktionen und Zählgemeinschaften

 - die nicht organisierten Gemeindevertreter gelten dann als gesetzliche  Zählgemeinschaft und sie wählen durch Mehrheitswahl ihre Ausschussvertreter

 (s. Punkt 1, zweiter Anstrich)

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung Sülstorf verständigt sich einvernehmlich auf folgende  Besetzung des Hauptausschusses:

 1. Herr Roland Peters (Bürgermeister)

 2. Herr / Frau …………………………

 3. Herr / Frau …………………………

 

oder

 

2. Zuteilungs- und Benennungsverfahren - Anzahl der zu besetzenden Stellen: 3

 (die Zugehörigkeit des Bürgermeister in einer Fraktion bzw. Zählgemeinschaft ist zu

 berücksichtigen)

Teiler

Anzahl der Mitglieder der Fraktion ………

bzw.

Zählgemeinschaft …….

Anzahl der Mitglieder der Fraktion ………

bzw.

Zählgemeinschaft …….

Anzahl der Mitglieder der Fraktion ………

bzw.

Zählgemeinschaft …….

 

 

…..

 

…...

 

….

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

5

 

 

 

 

Ergebnis

Anzahl der Sitze

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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