Beschlussvorlage - BV/13/24/226

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 09. Juni 2024 wurde Herr Roland Peters zum

Bürgermeister der Gemeinde Sülstorf gewählt.

 

Entsprechend § 28 Abs. 3 sowie § 40 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V sind der Bürgermeister und dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 8 LBG M-V vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.

 

Die als Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenbeamten abzugebenden Erklärungen

(s. Punkt 1-4 der Beschlussempfehlung) wurden durch Herrn Peters bereits mit Einreichung des Wahlvorschlages abgegeben.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung ist durch die bisherigen stellvertretenden Bürgermeister die Ernennung zum Ehrenbeamten vorzunehmen.

 

Die Versammlungsleitung geht sodann auf den Bürgermeister über.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

   Es wird festgestellt:  Herr Roland Peters

                                               geb. am 15.05.1962

                                               wh.: Am Dorfteich 4

     19077 Sülte                  

 Bürgermeister der Gemeinde Sülstorf (Wahl vom 09.06.2024)

 

  1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.         bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

             Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

 3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

 4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                     verstoßen,

 bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer  entsprechenden Erklärung ausgeräumt. 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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