Beschlussvorlage - BV/13/24/226
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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11.07.2024
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Sachverhalt
Im Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 09. Juni 2024 wurde Herr Roland Peters zum
Bürgermeister der Gemeinde Sülstorf gewählt.
Entsprechend § 28 Abs. 3 sowie § 40 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V sind der Bürgermeister und dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 8 LBG M-V vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.
Die als Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenbeamten abzugebenden Erklärungen
(s. Punkt 1-4 der Beschlussempfehlung) wurden durch Herrn Peters bereits mit Einreichung des Wahlvorschlages abgegeben.
Im Anschluss an die Beschlussfassung ist durch die bisherigen stellvertretenden Bürgermeister die Ernennung zum Ehrenbeamten vorzunehmen.
Die Versammlungsleitung geht sodann auf den Bürgermeister über.
Beschlussvorschlag
“ Es wird festgestellt: Herr Roland Peters
geb. am 15.05.1962
wh.: Am Dorfteich 4
19077 Sülte
Bürgermeister der Gemeinde Sülstorf (Wahl vom 09.06.2024)
1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt. „
