Beschlussvorlage - BV/13/24/225

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Sülstorf wurde überarbeitet. Die Neufassung orientiert sich am aktuellen Muster des Städte- und Gemeindetages und beinhaltet kommunalverfassungsrechtliche Änderungen der vergangenen Jahre.

 

Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen sind im Folgenden dargestellt:.

 

1. Wahlen (§ 9)

2. Zuteilungs- und Benennungsverfahren (§ 9a)

Die Ausschussbesetzung wird nach dem neuen § 32a der Kommunalverfassung M-V unter maßgeblicher Mitwirkung der Fraktionen und Zählergemeinschaften vorgenommen. Gemeindevertreter die in der Ausschussarbeit mitarbeiten wollen, sollten sich in Fraktionen oder Zählergemeinschaften zusammenschließen ansonsten nehmen Sie nicht am Zustellungs- und Benennungsverfahren teil. Dieses Zustellungs- und Benennungsverfahren bedarf es nicht, wenn sich alle Fraktionen und Zählergemeinschaften einvernehmlich auf Personen verständigen. die vor allem in den Ausschüssen die Sitze einnehmen sollen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Sülstorf erlässt die Geschäftsordnung der Gemeinde Sülstorf in der Fassung des vorliegenden Entwurfes, (Anlage, Stand: 27.06.2024).

 

oder

 

Die Gemeindevertretung Sülstorf erlässt die Geschäftsordnung der Gemeinde Sülstorf in der Fassung des vorliegenden Entwurfes, (Anlage, Stand: 27.06.2024) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:

…………………………………………………………

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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