Beschlussvorlage - BV/13/24/224
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Hauptsatzung der Gemeinde Sülstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Kirsten Eggert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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11.07.2024
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Sachverhalt
Die Hauptsatzung der Gemeinde Sülstorf wurde überarbeitet. Die Neufassung orientiert sich am aktuellen Muster des Städte- und Gemeindetages und beinhaltet kommunalverfassungs-rechtliche Änderungen der vergangenen Jahre.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen sind im Folgenden dargestellt:
1. Entschädigungen (§ 8)
Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 31.05.2024 die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen der Bürgermeister erhöht. Nach der bisherigen Regelung (Entschädigungsverordnung v. 06.06.20219) erhält der Bürgermeister 1.000 Euro. Dies entspricht dem Höchstsatz. Nach der aktuellen Entschädigungsverordnung beträgt der Höchstsatz in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern 1.200 Euro.
Die Entschädigungsverordnung sieht ferner vor, dass die beiden Stellvertreter des Bürgermeisters eine funktionsbezogene monatliche Entschädigung gezahlt werden kann. Der erste stellvertretende Bürgermeister erhält aktuell 140 Euro. Eine Erhöhung auf 240 Euro (20% der Entschädigung des Bürgermeisters) wäre möglich. Die 2. Stellvertretung des Bürgermeisters erhält aktuell 70 Euro. Eine Erhöhung auf 120 Euro (10% der Entschädigung des Bürgermeisters) wäre möglich. Die Hauptsatzung berücksichtigt die Höchstsätze.
Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 11.12.2023 die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen der Wehrführungen und deren Stellvertreter erhöht. Die Höchstsätze in amtsangehörigen Gemeinden gestalten sich wie folgt:
Gemeindewehrführer 250 Euro (bisher 170 Euro)
Stellv. GWF 125 Euro (bisher 85 Euro)
Ortswehrführer 200 Euro (bisher 140)
Stellv. OWF 100 Euro (bisher 70)
Jugendfeuerwehrwart 125 Euro (bisher 50 Euro)
Stellv. JW 62,50 Euro (bisher 25 Euro)
Gerätewarte 100 Euro (bisher 40 Euro)
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Sülstorf erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Sülstorf in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 27.06.2024).
oder
Die Gemeindevertretung Sülstorf erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Sülstorf in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 27.06.2024) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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436,7 kB
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