Beschlussvorlage - BV/01/24/145
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Kirsten Eggert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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09.07.2024
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Sachverhalt
Die Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin wurde überarbeitet. Die Neufassung orientiert sich am aktuellen Muster des Städte- und Gemeindetages und beinhaltet kommunal-verfassungsrechtliche Änderungen der vergangenen Jahre.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen sind im Folgenden dargestellt:
Entschädigungen (§ 8)
Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 31.05.2024 die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen der Bürgermeister erhöht. Nach der bisherigen Regelung (Entschädigungsverordnung v. 06.06.20219) erhält der Bürgermeister 800 Euro (Höchstsatz 1.000 Euro). Nach der aktuellen Entschädigungsverordnung beträgt der Höchstsatz in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern 1.200 Euro.
Die Entschädigungsverordnung sieht ferner vor, dass die beiden Stellvertreter des Bürgermeisters eine funktionsbezogene monatliche Entschädigung gezahlt werden kann.
Bisher erhielten die beiden Stellvertreter des Bürgermeisters keine Aufwands-entschädigungen. Möglich sind Aufwandsentschädigungen in Höhe von 200 Euro (20% der Entschädigung des Bürgermeisters) für den ersten Stellvertreter und 100 Euro (10% der Entschädigung des Bürgermeisters) für den zweiten Stellvertreter.
Die Hauptsatzung berücksichtigt jeweils die Höchstsätze.
Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 11.12.2023 die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen der Wehrführungen und deren Stellvertreter erhöht. Die Höchstsätze in amtsangehörigen Gemeinden gestalten sich wie folgt:
Gemeindewehrführer 250 Euro (bisher 120 Euro)
Stellv. GWF 125 Euro (bisher 60 Euro)
Jugendfeuerwehrwart 125 Euro (bisher 50 Euro)
Stellv. JW 62,50 Euro (bisher keine Entschädigung)
Gerätewarte 100 Euro (bisher keine Entschädigung)
Form der öffentlichen Bekanntmachung (§10)
Der Landkreis Ludwigslust- Parchim hat in seinem Schreiben vom 06.11.2023 eine Rechtsverletzung geltend gemacht. Die Regelbekanntmachung darf nicht in gleichen Form wie die Notbekanntmachung erfolgen. Deshalb sollte die öffentliche Bekanntmachung über die Homepage des Amtes Ludwigslust-Land erfolgen. Für die Notbekanntmachung können die vorhandenen Bekanntmachungskästen der Gemeinde Alt Krenzlin genutzt werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 25.06.2024)
oder
Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 25.06.2024) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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438,5 kB
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