Beschlussvorlage - BV/01/24/150

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 8 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin ist ein Hauptausschuss zu bilden:

 

       Mitglieder: fünf Gemeindevertreter.

       Aufgaben: Vorbereitung der Gemeindevertretersitzungen

    Erarbeitung von Sitzungsvorlagen

    Beratung des Bürgermeisters zu Entscheidungen,

    Aufgaben, die dem Finanzausschuss gemäß § 36 Abs. 2 KV M-V                               obliegen

 

Es sind keine stellvertretenden Mitglieder zu benennen. Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt.

Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot (Befangenheit).

 

Gemäß § 36 (1) Kommunalverfassung M-V erfolgt die Besetzung der Ausschüsse nach dem  Zuschlags- und Benennungsverfahren. Dies ist eine Neuregelung in der Kommunalverfassung.

 

Bei dem Zuschlags- und Benennungsverfahren kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Person verständigen. Gelingt dies nicht, teilt die oder der Vorsitzende (Bürgermeister) den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu.

 

Hierfür wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktionen oder Zählgemeinschaften nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt.

 

Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

 

Die Losverfahren werden vom Vorsitzenden (Bürgermeister) durchgeführt. Dies geschieht in öffentlicher Sitzung. Danach teilt der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele Sitze und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien zu besetzen haben.

Die Fraktionen und Zählgemeinschaften benennen dann, je nach Anteil der von ihnen zu besetzenden Sitze, die Mitglieder des Ausschusses.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

1. Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin verständigt sich einvernehmlich auf folgende  Besetzung des Hauptausschusses:

 

 1. Herr / Frau …………………………

 2. Herr / Frau …………………………

 3. Herr / Frau …………………………

 4. Herr / Frau …………………………

 

 

oder

 

2. Zuteilungs- und Benennungsverfahren

 

Teiler

Anzahl der Mitglieder der Fraktion ………

bzw.

Zählgemeinschaft …….

Anzahl der Mitglieder der Fraktion ………

bzw.

Zählgemeinschaft …….

Anzahl der Mitglieder der Fraktion ………

bzw.

Zählgemeinschaft …….

 

 

…..

 

…...

 

….

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

5

 

 

 

 

Ergebnis

Anzahl der Sitze

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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