Beschlussvorlage - BV/15/24/093

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 6 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Uelitz ist ein Finanzausschuss zu bilden:

 

       Mitglieder: drei Gemeindevertreter.

       Aufgaben: Vorbereitung der Haushaltssatzung der Gemeinde und der für

    die Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes

                                    erforderlichen Entscheidungen,

        Beratung des Bürgermeisters zu Entscheidungen des Finanz- und                              Haushaltswesen, Steuern, Gebühren und Beiträge

 

Es sind keine stellvertretenden Mitglieder zu benennen. Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.

 

Dem Finanzausschuss können sämtliche Mitglieder der Gemeindevertretung, also auch der Bürgermeister angehören. Ausgeschlossen von der Wahl in den Finanzausschuss sind die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt.

Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot (Befangenheit).

 

Gemäß § 36 (1) Kommunalverfassung M-V erfolgt die Besetzung der Ausschüsse nach dem  Zuschlags- und Benennungsverfahren. Dies ist eine Neuregelung in der Kommunalverfassung.

 

Bei dem Zuschlags- und Benennungsverfahren kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Person verständigen. Gelingt dies nicht, teilt die oder der Vorsitzende (Bürgermeister) den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu.

 

Hierfür wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktionen oder Zählgemeinschaften nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt.

 

Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

 

 

Die Losverfahren werden vom Vorsitzenden (Bürgermeister) durchgeführt. Dies geschieht in öffentlicher Sitzung. Danach teilt der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele Sitze und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien zu besetzen haben.

 

 

Die Fraktionen und Zählgemeinschaften benennen dann, je nach Anteil der von ihnen zu besetzenden Sitze, die Mitglieder des Ausschusses.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

1. Die Gemeindevertretung Uelitz verständigt sich einvernehmlich auf folgenden  Besetzung des Finanzausschusses:

 

 1. Herr / Frau …………………………

 2. Herr / Frau …………………………

 3. Herr / Frau …………………………

 

 

oder

 

2. Zuteilungs- und Benennungsverfahren

 

Teiler

Anzahl der Mitglieder der Fraktion ………

bzw.

Zählgemeinschaft …….

Anzahl der Mitglieder der Fraktion ………

bzw.

Zählgemeinschaft …….

Anzahl der Mitglieder der Fraktion ………

bzw.

Zählgemeinschaft …….

 

 

…..

 

…...

 

….

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

5

 

 

 

 

Ergebnis

Anzahl der Sitze

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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