Beschlussvorlage - BV/01/24/124
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag der VS Ortsgruppe Alt Krenzlin auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr 2023 gemäß der Richtlinie zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Alt Krenzlin vom 04.10.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marko Dörrwandt
- Antragssteller:
- VS Ortsgruppe Alt Krenzlin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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08.02.2024
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Sachverhalt
Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Alt Krenzlin vom 04. Oktober 2010 beantragt die Volkssolidarität, Ortsgruppe Alt Krenzlin für diverse Aktivitäten 2023 für die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde laut Antrag eine Zuwendung in Höhe von 200,00 Euro.
Die Kosten sind dem PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / an Sonstige (Heimatverein)) zuzuordnen. Hier wurden für 2023 Ausgaben in Höhe von 1.400,00 € eingeplant. Mit Stand vom 11.01.2024 sind noch 1.200,00 Euro verfügbar.
Der Antrag der VS ist im September 2023 im Amt eingegangen, war aber unvollständig ausgefüllt, so dass ich die Ansprechpartnerin Frau Wölter schriftlich bat den Antrag zu überarbeiten. Erst Ende Dezember kam der überarbeitete Antrag zurück ins Amt, so dass erst heute die Erstellung der Beschlussvorlage möglich war.
Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Zuwendungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen, die zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie dem kulturvollen Zusammenleben der Bürger in der Gemeinde beitragen.
Beschlussvorschlag
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- Der Antrag der Volkssolidarität, Ortsgruppe Alt Krenzlin auf Gewährung einer Zuwendung für diverse Aktivitäten 2023 laut Antrag vom 08.09.2023 wird als förderfähig eingestuft.
- Die Ortsgruppe der Volkssolidarität Alt Krenzlin erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Alt Krenzlin vom 04. Oktober 2010 eine Zuwendung in Höhe von _______Euro,
- Die Finanzierung der Zuwendung ist über das PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / an Sonstige (Heimatverein)) abgesichert."
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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829,9 kB
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