Beschlussvorlage - BV/01/24/123
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur Bildung von Wahlbereichen in der Gemeinde Alt Krenzlin in Vorbereitung der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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08.02.2024
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Sachverhalt
Nach § 61 Abs. 2 und 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche.
Wahlgebiet ist das Gebiet der Kommune, in der gewählt wird. Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl von bis zu 25 000 können in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Bei ihrer Bildung sind die örtlichen Verhältnisse sowie die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Es wird empfohlen, das Wahlgebiet der Gemeinde nicht in mehrere Wahlbereiche aufzuteilen.
