Beschlussvorlage - BV/01/23/119

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die bisherige Verwaltungspraxis aufgrund der Stundungssatzung vom 18.04.2002 zeigt auf,

dass für die Bearbeitung von Stundungen, Niederschlagungen und Erlass von Forderungen Anpassungsbedarf besteht. Insbesondere wurden Ermächtigungen und die Höhe der Wertgrenzen neu definiert sowie gesetzliche Änderungen angepasst.

Die vorgeschlagenen Ermächtigungen bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlass sollen die Kassenarbeit zeitlich deutlich optimieren und schnelleres Handeln der Verwaltung ermöglichen.

 

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Beschlussvorschlag

„Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über das Verfahren bei Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen sowie über die Erhebung von Säumniszuschlägen und Verzugszinsen in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 27.10.2023).“

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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