Beschlussvorlage - BV/01/23/111

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Alt Krenzlin am 30.08.2022 wurde sich unter TOP 8 (Sonstiges) auf eine Erhöhung der Nutzungsgebühren für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser verständigt. Die entsprechende Regelung ist in der Benutzungsordnung für gemeindliche Einrichtungen der Gemeinde Alt Krenzlin enthalten.

 

 

Gleichzeitig soll in Punkt 1 der Benutzungsordnung die Aufzählung der Gemeinderäume berichtigt werden. Das Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Neu Krenzlin, Lindenstraße 9 steht für eine Vermietung nicht mehr zur Verfügung.

 

Entsprechend Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes reicht für die Erhebung von öffentlichen Abgaben der Erlass einer Gebührensatzung nicht aus.

Vielmehr ist die Kalkulation und deren Billigung durch die Gemeindevertretung Voraussetzung für die wirksame Festsetzung des Gebühren- bzw. Beitragssatzes.

 

Eine Kalkulation der Nutzungsentgelte konnte aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Beschlussantrag:

 

" Die Gemeindevertretung erlässt die 1. Änderung der Benutzungsordnung für  gemeindliche Einrichtungen der Gemeinde Alt Krenzlin vom 02.12.2010 in der

            Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 10.10.2023). "

 

oder

 

 

 

2. Beschlussantrag:

 

" Die Gemeindevertretung erlässt die 1. Änderung der Benutzungsordnung für  gemeindliche Einrichtungen der Gemeinde Alt Krenzlin vom 02.12.2010 in der

            Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 10.10.2023) mit folgenden  Änderungen / Ergänzungen:   

 

 

 1. ………………………………………..

 

 2. ……………………………………….... "

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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