Beschlussvorlage - BV/01/23/109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am 25.09.2023, stellte das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beträgt 5.183.163,75 EUR. Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung nach Veränderung der Rücklagen beträgt +73.455,77 EUR. 

Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von + 223.264,44 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt - 212.328,03 EUR.

Der genehmigte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2019 betrug 500.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2019 nicht in Anspruch genommen.

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Beschlussvorschlag

"1.  Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften

 Jahresabschluss der Gemeinde Alt Krenzlin zum 31.12.2019 in der Fassung

 vom 14.09.2023 fest.

 

  2. Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung gemäß § 44 Abs. 5 GemHVO-

 Doppik den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von

 73.455,77 EUR mit dem Vortrag aus Vorjahren zu verrechnen und den Fehlbetrag in

 Höhe von nun 189.860,21 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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