Beschlussvorlage - BV/01/23/104

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

In § 2 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Benutzung und Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 17.12.2020 wurde festgelegt:

 

(3) Während der Sommerferien für das Land Mecklenburg-Vorpommern kann die

            Kindertagesstätte für die Dauer von drei Wochen sowie zwischen Weihnachten und

            Neujahr schließen (Betriebsferien). An Brückentagen sowie für Fort- und

            Weiterbildungsmaßnahmen kann die Kindertagesstätte geschlossen werden.

Die Festlegung der Betriebsferien erfolgt durch Beschluss der Gemeindevertretung

im Benehmen mit dem gewählten Gremium der Personensorgeberechtigten und der

Leitung der Kindertagesstätte. Der Zeitraum der Betriebsferien wird zum Jahresende

Für das kommende Jahr bekannt gegeben.

Der Zeitraum der vorgesehenen Schließzeiten wurde mit der Leiterin der Kindertagesstätte abgestimmt:

 

 10.05.2024   (Tag nach Himmelfahrt)

07.06.2024   (Bildungstag)
 12.08. - 30.08.2024  (Sommerferien) Ausweicheinrichtung Warlow

04.10.2024   (Tag nach Tag der Deutschen Einheit)

01.11.2024   (Tag nach Reformationstag)

 23.12.2024 - 03.01.2025 (Weihnachten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1. Die Kindertagesstätte Alt Krenzlin wird für den Zeitraum vom:

 

10.05.2024   (Tag nach Himmelfahrt)

07.06.2024   (Bildungstag)
 12.08. - 30.08.2024  (Sommerferien) Ausweicheinrichtung Warlow

04.10.2024   (Tag nach Tag der Deutschen Einheit)

01.11.2024   (Tag nach Reformationstag)

 23.12.2024 - 03.01.2025 (Weihnachten)

 

     wegen Betriebsferien geschlossen.

 

2. Die Kinder können während der Betriebsferien in den Sommerferien in der

    Kindertagesstätte Warlow betreut werden. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Loading...