Beschlussvorlage - BV/01/23/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Satzung der Gemeinde Grebs-Niendorf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Schlesiner Hof"
hier: Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der TöB sowie der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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12.09.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.
Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grebs-Niendorf hat in ihrer Sitzung am 07.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Schlesiner Hof” für das Gebiet hinter der Schäferei gefasst.
Die Gemeinde Grebs-Niendorf möchte die Energiewende aktiv mitgestalten. Es liegen der Gemeinde für den Geltungsbereich Schlesiner Hof konkrete Investitionsabsichten für eine Photovoltaikanlage vor. Im Hinblick auf die aktuelle Dynamik, der angestrebten Energieunabhängigkeit sowie der Bedeutung der Klimaschutzziele, einschließlich der Zielsetzung, dass erneuerbare Energien den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen sollen sowie umfassende Forderungen nach Anpassung der Qualifizierung von geeigneten Photovoltaikflächen im Außenbereich, soll das Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Durch die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage ergibt sich für die Gemeinde die Möglichkeit Ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieunabhängigkeit zu leisten und gleichzeitig eine Vielzahl von weiteren positiven Effekten zu erzeugen. Neben der Erzeugung von sauberer, CO2 freier Energie, der Bodenaufwertung und Erhöhung der Biodiversität, kann Grebs-Niendorf seine lokale Wertschöpfung stärken, zusätzliche Einnahmen aus Gewerbesteuern generieren, einen Beitrag zur Energiesicherheit leisten und sich selbstgesteuert und aktiv an der Energiewende beteiligen.
Weiterhin ergibt sich für den Grundstückseigentümer die Möglichkeit bisher schlecht zu bewirtschaftende Flächen einer sinnvollen, naturschonenden Nutzung zuzuführen und insbesondere die Schafzucht an dem Standort deutlich zu stärken. Die Anlage soll im Sinne einer Agri-PV Anlage errichtet werden und auch weiterhin die Schafzucht ermöglichen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan “Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Schlesiner Hof” schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb einer großflächigen Solaranlage für einen Zeitraum von 30 Jahren. Gleichzeitig regelt er die Nutzung als Weidefläche für die Schaftzucht. Kompensationsmaßnahmen sichern die Verträglichkeit des Planvorhabens für Natur- und Umweltschutz, betroffene Arten und das Landschaftsbild.
Das Plangebiet befindet sich unmittelbar auf der Schafweide Schlesiner Hof in der Nähe des Ortsteils Schlesin der Gemeinde Grebs-Niendorf. Der Geltungsbereich ist begrenzt durch Waldflächen (Norden und Süden) und landwirtschaftliche Flächen (Westen und Osten). Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 50 ha und liegt auf einer ertragsschwachen landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Die Photovoltaikanlage leistet einen Beitrag zur Nutzung und dem Ausbau regenerativer Energien, Treibhausgase können reduziert werden. Die PV-Freiflächenanlage kann jährlich bis zu 53 Mio. kWh Strom erzeugen, somit können ungefähr 20.560 Tonnen CO2 eingespart werden.
Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 20.10.2023 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.
Beschlussvorschlag
- Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden weder Anregungen noch Bedenken zur Satzung der Gemeinde Grebs-Niendorf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Schlesiner Hof” für das Gebiet hinter der Schäferei geäußert.
oder
- Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden folgende Anregungen und Bedenken zur Satzung der Gemeinde Grebs-Niendorf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Schlesiner Hof” für das Gebiet hinter der Schäferei geäußert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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858,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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261,8 kB
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