Beschlussvorlage - BV/01/23/096

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 01.06.2023 empfiehlt die Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim die Neufassung der Hauptsatzung, weil nur eine Lesefassung der Hauptsatzung vorliegt, die nicht von der Gemeindevertretung beschlossen wurde.

Lesefassungen könnten im Falle einer gerichtlichen Überprüfung Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Hauptsatzung haben.

 

Mit der Beschlussfassung zur Hauptsatzung ist darauf zu achten, dass diese nur „durch Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung“ beschlossen werden kann. (§ 5KV M-V).

Bei einer Anzahl aller Gemeindevertreter von 9 ist die Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertreter“ 5, d.h. nur mit 5 oder mehr Ja- Stimmen ist der Beschlussantrag angenommen, unabhängig von der Zahl der Gemeindevertreter.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage, Stand: 22.08.2023). j

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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