Beschlussvorlage - BV/01/23/099
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur Kreditaufnahme entsprechend der Entscheidung der Rechtsaufsicht zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Alt Krenzlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Dörte Meyenburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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12.09.2023
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Sachverhalt
Zur Finanzierung der der Sonderumlagen an den ZKWAL ist im Nachtragsplan 2023 eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 504.700 EUR geplant.
Die Sonderumlagen an den ZKWAL sind gemäß Schreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V Auszahlung für Finanzanlagen, insoweit als Investitionstätigkeit zu behandeln und zu buchen. Diese können durch Aufnahme eines Investitionskredites finanziert werden. Damit kommt unter der Voraussetzung des § 44 Abs. 3 KV M-V (Kreditaufnahmen) für die Gemeinde Alt Krenzlin eine Kreditfinanzierung in Betracht.
Das Haushaltsjahr 2023 und die Folgejahre erfahren dadurch voraussichtlich eine zusätzliche unverschuldete Belastung sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt aus Zinsen und Tilgungen in Höhe von mindestens 27.800 EUR jährlich.
Die vorhandene Liquidität wird in den Folgejahren für Investitionen wie die Errichtung von weiteren Löschwasserbrunnen im gesamten Gemeindegebiet Alt Krenzlin und die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Neu Krenzlin benötigt. Konkrete Planzahlen sind hierzu noch nicht bekannt und somit sind die Maßnahmen derzeit noch nicht veranschlagungsreif.
Kassenkredite dürfen nicht langfristig für Investitionen eingesetzt werden.
Die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde zum Nachtragsplan 2023 und somit die Genehmigung zur Kreditaufnahme liegt noch nicht vor. Da eine Kreditaufnahme ohne Genehmigung nicht möglich ist, wird diese abzuwarten sein.
Die Sonderumlagen an den ZKWAL sind zum 01. November 2023 fällig.
Um kurzfristig handeln zu können, wird empfohlen die Konditionen bereits im Vorfeld festzulegen.
Für die Kreditaufnahme sind vergleichbare Angebote von mindestens drei verschiedenen Banken abzufragen. Da diese ein marktgerechtes, taggenaues kalkuliertes Angebot betreffen ist es erforderlich, die Rahmenbedingungen zur Kreditaufnahme festzulegen.
Der Beschlussantrag sollte diskutiert und kann eventuell geändert werden.
Beschlussvorschlag
" 1. Zur Aufnahme eines Annuitätenkredites - Finanzierung der Sonderumlagen an den ZKWAL der Gemeinde Alt Krenzlin - in Höhe von insgesamt 504.700 EUR werden Angebote zu folgenden Konditionen eingeholt:
1. Ratenzahlung: quartalsweise, beginnend am 15.12.2023
2. Tilgung: beginnend mit 2,00 %
3. Festzins: für 10 Jahre
4. Auszahlung: 15.10.2023.
2. Die Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land, Frau Meyenburg, im Vertretungsfall deren Vertretung, wird zur Annahme des günstigsten Angebotes ermächtigt und beauftragt."
