Beschlussvorlage - VO/2015/760

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Richtline zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens, für Kinder-, Jugend-, Sport- und Vereinsarbeit in der Gemeinde Rastow vom 13. Juli 2010          

ist gegenwärtig zu Alters- und Ehejubiläen folgendes geregelt:

 

12. Alters- und Ehejubiläen

 

1.              Im Namen der Gemeinde Rastow erhalten eine Glückwunschkarte in der Gemeinde               Rastow wohnende

                      a)               Ehepaare aus Anlass ihres 50., 60., 65., 70. sowie 75. Hochzeitstages

         b)               Altersjubilare mit Vollendung des 65.,70., 75., 80., 85., 90., und danach jedes                         weiteren Lebensjahres.

 

2.              Neben der Glückwunschkarte wird durch den Bürgermeister oder einer von ihm               beauftragte Person ein Präsent in folgendem Wert überreicht:

                    a) Ehejubiläen:                        35,00 €

         b) ab 70. Geburtstag (s. Ziffer 1b): 15,00 € , jedoch nicht mehr als 25,00 €.

 

Aufgrund der Vielzahl der Jubiläen soll eine Änderung zu den v.g. Festlegungen erfolgen.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

" 1.              Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen               Lebens, für Kinder-, Jugend-, Sport- und Vereinsarbeit in der Gemeinde Rastow

              vom 13. Juli 2010 soll in Punkt 12 (Alters- und Ehejubiläen) wie folgt geändert

              werden:

 

                            1.              .............................................

 

                            2.              .............................................             

 

  2.              Die 2. Änderung der v.g. ist zur Beschlussfassung vorzubereiten."

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Anlagen

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