Beschlussvorlage - BV/12/23/214
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Wechsel der Mitgliedschaft der Gemeinde Rastow für den Ortsteil Fahrbinde vom Verbandsgebiet des Zweckverbandes kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL) in das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Schweriner Umland
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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18.04.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Rastow ist für den Ortsteil Fahrbinde in den Sparten Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung Mitglied im ZkWAL - Zweckverband kommunaler Wasserversorgung
und Abwasserbehandlung Ludwigslust.
Aus wichtigem Grunde (Gefährdung der Daseinsvorsorge) beantragt die Gemeinde Rastow
für den Ortsteil Fahrbinde den Wechsel vom Verbandsgebiet des ZkWAL in das
Verbandsgebiet des Zweckverbandes Schweriner Umland (ZSU), Sukower Straße 46, 19086
Plate mit Ablauf des 31.12.2024.
Begründung:
Bereich Wasserversorgung
Die Wasserversorgung kann per Vertrag zwischen den beiden Verbänden geregelt werden, in dem die Wasserversorgung (hier: Lieferung) durch den ZkWAL an den ZSU erfolgt und dieser dann seinerseits die Fahrbinder Einwohner und Gewerbetreibenden nach eigenem Satzungswerk zur Trinkwassergebühr heranzieht. Demzufolge hat der ZkWAL keine Umsatzeinbußen. Der ZSU hat die Anlagen / Anlagegüter des ZkWAL zu übernehmen, buchhalterisch auszuweisen und dem ZkWAL den bilanziellen Wert bzw. den Wert lt. Verbandssatzung (§14 Absatz 3) zu erstatten. In Analogie zur Umlageberechnung 2023 beträgt der Anteil des Ortes Fahrbinde am ZkWAL-Gebiet im Wasserversorgungsbereich rd. 1,26% (Verhältnis der TW-Hausanschlüsse).
Bereich Abwasserentsorgung
Die Abwasserentsorgung erfolgt für den Ortsteil Fahrbinde in die Kläranlage Rastow des
ZSU. Zur Einleitung der Abwässer aus dem Verbandsgebiet des ZkWAL in das
Verbandsgebiet des ZSU gibt es bereits einen Vertrag zwischen den beiden Verbänden. Der
Anteil des Ortes Fahrbinde beträgt im Abwasserbereich in Analogie zur Umlageberechnung
2023 rd. 1,26 % (monetär) bzw. 1,818 % im
Verhältnis der Zahl der zentral entsorgten Grundstücke und 0,07 % im Verhältnis der
entsorgten Kleinkläranlagen. Der ZSU hat die Anlagen / Anlagegüter des ZkWAL zu
übernehmen, buchhalterisch auszuweisen und dem ZkWAL den bilanziellen Wert bzw. den
Wert lt. Verbandssatzung (§14 Absatz 3) zu erstatten. Da der Ort Fahrbinde bereits in die
Kläranlage Rastow des ZSU entsorgt, entstehen dem ZkWAL keine finanziellen Nachteile.
Sofern eine neue Abwasser-Druckrohrleitung von Wöbbelin über Dreenkrögen nach
Fahrbinde gebaut werden sollte, ergibt sich das Erfordernis einer Kapazitätserweiterung des
ZkWAL- Klärwerks Neustadt Glewe. Diese Anlage (15.000 Einwohnergleichwerte = EWG)
war bereits im Jahre 2013 zu 90 % ausgelastet. Allein die Abwassermenge eines Fahrbinder
Gewerbetreibenden verursacht ca. 2.000 EWG für die Abwasserschmutzfracht, wovon ca.
1.000 EWG derzeit per LKW in Neustadt Glewe angefahren werden, die anderen 50 v.H.
werden nach Rastow zum ZNU gepumpt.
Für eine Kapazitätserweiterung sind dann in Neustadt Glewe ca. 800 €/EWG erforderlich.
Mithin für die Druckrohrleitung nach Fahrbinde ca. 800 T€ zuzüglich 2.000 EWG x 800
€/EWG = 1.600.000 €.
Wenn das Klärwerk in Neustadt Glewe nicht erweitert wird, gibt es keine Entwicklungs-
möglichkeiten mehr für Wohnungsbau und Gewerbe in Neustadt Glewe und Umgebung.
Hinzu kommt, dass wohl auch im Jahre 2023 (Bsp. 2019) für die Airbeat One in das
Havariebecken (ca. 1.900 m³) des Neustädter Klärwerks die Abwässer von täglich ca. 65.000
Besuchern gepumpt und zwischengelagert werden sollen. Für die Reinigung veranschlagte
man 2019 bei weniger Besuchern einen Zeitraum von Juni bis in den Oktober.
Die Gemeinde Rastow sieht die Daseinsvorsorge für ihren Ortsteil Fahrbinde gefährdet, der
im Abwasserbereich bereits über die Anlagen des ZNU erschlossen ist. Eine doppelte
Erschließung ist dem Bürger nicht vermittelbar und schon gar nicht, dass möglicherweise ein
Rückbau von abwassertechnischen Anlagen in Richtung Rastow folgen würde.
Verbandstreue
Die Gemeinde Rastow wird für den Ortsteil Fahrbinde alle bis zum 31.12.2024 festgelegten
Umlagen übernehmen und entsprechend den Bescheiden zeitgerecht begleichen.
Demzufolge entstehen den ZkWAL bei einem Verbandswechsel des Ortes Fahrbinde keine
Nachteile.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Rastow beschließt aus wichtigem Grunde (Gefährdung der Daseinsvorsorge) für den Ortsteil Fahrbinde des Wechsels vom Verbandsgebiet des ZkWAL - Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust in das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Schweriner Umland (ZSU), Sukower Straße 46, 19086 Plate mit Ablauf des 31.12.2024.
Die Gemeinde Rastow sieht in dem derzeitigen Zustand eine Störung des § 2 Absatz 2 KV M-V, der eine harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung im eigenen Wirkungskreis als Ziel vorsieht.
Zur Begründung wird auf den Inhalt der Anlage 1 (Entwurf - Antrag der Gemeinde Rastow vom 11.04.2023 an den ZkWAL) und Anlage 2 (SVZ-Artikel vom 08.07.2019 „Airbeat One Gesteigerter Verbrauch: Wohin mit dem Abwasser der Festivalgäste?“) verwiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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735,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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468,2 kB
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