Beschlussvorlage - BV/12/23/214

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Rastow ist für den Ortsteil Fahrbinde in den Sparten Wasserversorgung und

Abwasserentsorgung Mitglied im ZkWAL - Zweckverband kommunaler Wasserversorgung

und Abwasserbehandlung Ludwigslust.

Aus wichtigem Grunde (Gefährdung der Daseinsvorsorge) beantragt die Gemeinde Rastow

für den Ortsteil Fahrbinde den Wechsel vom Verbandsgebiet des ZkWAL in das

Verbandsgebiet des Zweckverbandes Schweriner Umland (ZSU), Sukower Straße 46, 19086

Plate mit Ablauf des 31.12.2024.

 

Begründung:

 

Bereich Wasserversorgung

Die Wasserversorgung kann per Vertrag zwischen den beiden Verbänden geregelt werden, in dem die Wasserversorgung (hier: Lieferung) durch den ZkWAL an den ZSU erfolgt und dieser dann seinerseits die Fahrbinder Einwohner und Gewerbetreibenden nach eigenem Satzungswerk zur Trinkwassergebühr heranzieht. Demzufolge hat der ZkWAL keine Umsatzeinbußen. Der ZSU hat die Anlagen / Anlagegüter des ZkWAL zu übernehmen, buchhalterisch auszuweisen und dem ZkWAL den bilanziellen Wert bzw. den Wert lt. Verbandssatzung (§14 Absatz 3) zu erstatten. In Analogie zur Umlageberechnung 2023 beträgt der Anteil des Ortes Fahrbinde am ZkWAL-Gebiet im Wasserversorgungsbereich rd. 1,26% (Verhältnis der TW-Hausanschlüsse).

 

Bereich Abwasserentsorgung

Die Abwasserentsorgung erfolgt für den Ortsteil Fahrbinde in die Kläranlage Rastow des

ZSU. Zur Einleitung der Abwässer aus dem Verbandsgebiet des ZkWAL in das

Verbandsgebiet des ZSU gibt es bereits einen Vertrag zwischen den beiden Verbänden. Der

Anteil des Ortes Fahrbinde beträgt im Abwasserbereich in Analogie zur Umlageberechnung

2023 rd. 1,26 % (monetär) bzw. 1,818 % im

Verhältnis der Zahl der zentral entsorgten Grundstücke und 0,07 % im Verhältnis der

entsorgten Kleinkläranlagen. Der ZSU hat die Anlagen / Anlagegüter des ZkWAL zu

übernehmen, buchhalterisch auszuweisen und dem ZkWAL den bilanziellen Wert bzw. den

Wert lt. Verbandssatzung (§14 Absatz 3) zu erstatten. Da der Ort Fahrbinde bereits in die

Kläranlage Rastow des ZSU entsorgt, entstehen dem ZkWAL keine finanziellen Nachteile.

 

Sofern eine neue Abwasser-Druckrohrleitung von Wöbbelin über Dreenkrögen nach

Fahrbinde gebaut werden sollte, ergibt sich das Erfordernis einer Kapazitätserweiterung des

ZkWAL- Klärwerks Neustadt Glewe. Diese Anlage (15.000 Einwohnergleichwerte = EWG)

war bereits im Jahre 2013 zu 90 % ausgelastet. Allein die Abwassermenge eines Fahrbinder

Gewerbetreibenden verursacht ca. 2.000 EWG für die Abwasserschmutzfracht, wovon ca.

1.000 EWG derzeit per LKW in Neustadt Glewe angefahren werden, die anderen 50 v.H.

werden nach Rastow zum ZNU gepumpt.

Für eine Kapazitätserweiterung sind dann in Neustadt Glewe ca. 800 €/EWG erforderlich.

Mithin für die Druckrohrleitung nach Fahrbinde ca. 800 T€ zuzüglich 2.000 EWG x 800

€/EWG = 1.600.000 €.

Wenn das Klärwerk in Neustadt Glewe nicht erweitert wird, gibt es keine Entwicklungs-

möglichkeiten mehr für Wohnungsbau und Gewerbe in Neustadt Glewe und Umgebung.

 

Hinzu kommt, dass wohl auch im Jahre 2023 (Bsp. 2019) für die Airbeat One in das

Havariebecken (ca. 1.900 m³) des Neustädter Klärwerks die Abwässer von täglich ca. 65.000

Besuchern gepumpt und zwischengelagert werden sollen. Für die Reinigung veranschlagte

man 2019 bei weniger Besuchern einen Zeitraum von Juni bis in den Oktober.

 

Die Gemeinde Rastow sieht die Daseinsvorsorge für ihren Ortsteil Fahrbinde gefährdet, der

im Abwasserbereich bereits über die Anlagen des ZNU erschlossen ist. Eine doppelte

Erschließung ist dem Bürger nicht vermittelbar und schon gar nicht, dass möglicherweise ein

Rückbau von abwassertechnischen Anlagen in Richtung Rastow folgen würde.

 

Verbandstreue

Die Gemeinde Rastow wird für den Ortsteil Fahrbinde alle bis zum 31.12.2024 festgelegten

Umlagen übernehmen und entsprechend den Bescheiden zeitgerecht begleichen.

Demzufolge entstehen den ZkWAL bei einem Verbandswechsel des Ortes Fahrbinde keine

Nachteile.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Rastow beschließt aus wichtigem Grunde (Gefährdung der Daseinsvorsorge) für den Ortsteil Fahrbinde des Wechsels vom Verbandsgebiet des ZkWAL - Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust in das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Schweriner Umland (ZSU), Sukower Straße 46, 19086 Plate mit Ablauf des 31.12.2024.

Die Gemeinde Rastow sieht in dem derzeitigen Zustand eine Störung des § 2 Absatz 2 KV M-V, der eine harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung im eigenen Wirkungskreis als Ziel vorsieht.

Zur Begründung wird auf den Inhalt der Anlage 1 (Entwurf - Antrag der Gemeinde Rastow vom 11.04.2023 an den ZkWAL) und Anlage 2 (SVZ-Artikel vom 08.07.2019 „Airbeat One Gesteigerter Verbrauch: Wohin mit dem Abwasser der Festivalgäste?“) verwiesen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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