Beschlussvorlage - BV/12/23/210
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt Glewe im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 38 "Bioenergieanlage Lewitz"
hier: Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Rastow
|
Entscheidung
|
|
|
18.04.2023
|
Sachverhalt
Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.
Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2022 die Entwurfsunterlagen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt Neustadt-Glewe „Bioenergieanlage Lewitz“ östlich der Friedrichmoorschen Allee und südwestlich des Stadtgebietes unter Berücksichtigung der gutachterlichen Erkenntnisse gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bioenergieanlage. Die Aufstellung der 1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes ist im Regelverfahren vorgesehen. Die Planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Bioenergieanlage sollen im Bebauungsplan geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird Parallelverfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes (1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes) aufgestellt.
Auf den Flächen im Bereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 38 Bioenergieanlage Lewitz ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eine Bioenergieanlage als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO vorgesehen. Die Flächengröße beträgt 10,33 ha.
Auf diese Fläche ist mit Errichtung der Bioenergieanlage unter Verwendung der Abprodukte des Gestüts Lewitz die Errichtung einer leistungsfähigen Bioenergieanlage vorgesehen. Laut Vorhabenbeschreibung sollen 19 Mio. m³ Biogas mit einem Energiegehalt von insgesamt 104 Mio. kWh erzeugt werden.
Die Stadt Neustadt-Glewe möchte mit dieser Planung und der Realisierung des Vorhabens einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ist sehr an der Umsetzung interessiert. Die im Zusammenhang mit der Realisierung des Projektes verbundenen Versiegelungen und Auswirkungen sollen im Stadtgebiet ausgeglichen werden, maßgeblich sollen dafür Flächen im Umfeld der Bioenergieanlage genutzt werden.
Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 20.04.2023 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.
Beschlussvorschlag
- Von Seiten der Gemeinde Rastow werden weder Anregungen noch Bedenken zur 1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 38 „Bioenergieanlage Lewitz“ geäußert.
oder
- Von Seiten der Gemeinde Rastow werden folgende Anregungen und Bedenken zur 1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 38 „Bioenergieanlage Lewitz“ geäußert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
8,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
4,6 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
9,5 MB
|
