Beschlussvorlage - BV/12/22/171-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zum Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage
hier: Flurstück 356 der Flur 2 in der Gemarkung Fahrbinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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18.04.2023
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Sachverhalt
Die Montagebau Karl Göbel (MKG) GmbH beabsichtigt den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Flurstück 356 der Flur 2 in der Gemarkung Fahrbinde.
Zu deren Errichtung muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Rastow hat am 22.11.2022 über den Antrag bereits beraten und befürwortet.
Auf der Gemeindevertretersitzung am 24. Januar 2023 gab es ein knappes ablehnendes Ergebnis. Da insgesamt 5 Gemeindevertreter fehlten bittet die MKG um erneute Abstimmung in der Gemeinde.
Die MKG hat sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung vorab zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten erklärt.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durch die Verwaltung des Amtes Ludwigslust-Land durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Solarpark Fahrbinde III“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Hinweis: Gegenüberliegend des geplanten Solarparks befindet sich bereits der Bebauungsplan Nr. 12 "Solarpark Fahrbinde" in Aufstellung. (Flurstücke 340, 341, 342, 343/3 und 390 der Flur 2 in der Gemarkung Fahrbinde)
Beschlussvorschlag
1. Dem Antrag der MKG GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stimmt die Gemeinde Rastow zu.
2. Die Gemeinde Rastow beschließt für den Bereich des Flurstückes 356 der Flur 2 in der Gemarkung Fahrbinde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Solarpark Fahrbinde III“.
3. Ziel des o.g. Bebauungsplanes soll sein, für die Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
4. Für die Umsetzung der Bauleitplanung ist ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller (Kostenträger) zu schließen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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