Beschlussvorlage - VO/2015/665

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege (KiföG)  vom 01.04.2004 zuletzt geändert durch Gesetz am 16.07.2013 trat zum 01.08.2013 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen für die Berechnung des Entgelts sind die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Bereich Kindergarten von 1 zu 16 (§ 10 Abs. 4). Weiterhin haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Aufgrund der darin enthaltenen neuen Regelungen zur Finanzierung der Einrichtungen werden zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und dem Träger der Kindertageseinrichtung Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen abgeschlossen.

In diesen Vereinbarungen wird u.a. die Höhe des Betreuungsentgeltes je Betreuungsart festgelegt.

In den Entgelten sind alle Sach-, Personal- und Investitionskosten enthalten. Nicht enthalten sind Verpflegungsaufwendungen und die zusätzlichen Kosten für die individuelle Förderung.

 

Die Entgeltverhandlung für die Jahre 2014 und 2015 fand am 24.09.2013 statt.

 

Die Höhe der Beteiligung des Landes gemäß § 18 Abs. 2 KiföG M-V und des Landkreises Ludwigslust gemäß § 19 Abs. 1 an der Kindertagesförderung für das Jahr 2015llt gegenüber dem Vorjahr höher aus. Mit Schreiben vom 27.11.2014 teilte uns der Landkreis Ludwigslust-Parchim die Höhe der Landesmittel für das Jahr 2015 mit, die in Höhe eines Anteils von 28,8 %  durch den Landkreis ergänzt wird.

 

Als Anlage ist die Berechnung für die Gebührensätze der Kita 2015 beigefügt.

Die als Anlage beigefügte Berechnung entspricht den gesetzlichen Vorgaben, wonach die Gemeinde von dem nach Abzug der Förderung durch Land und Kreis verbleibenden Restbetrag mindestens 50 % zu tragen hat.

 

Aus den neuen Landes- und Kreismitteln (s. Anlage) ergibt sich folgender Änderung der Elternbeiträge  

                 

                    Ganztagsförderung

 

Art der Förderung

Elternbeitrag / €

bisher (2014)

Elternbeitrag / €

neu ab 2015

Kinderkrippe

342,66

339,12

Kindergarten

147,50

145,57

Hort

91,48

90,32

               

                    Teilzeitförderung

 

Art der Förderung

Elternbeitrag / €

bisher (2014)

Elternbeitrag / €

neu ab 2015

Kinderkrippe

205,60

203,47

Kindergarten

88,50

87,34

Hort

54,89

54,19

 

                 Halbtagsförderung

 

Art der Förderung

Elternbeitrag/€

bisher (2014)

Elternbeitrag / €

neu ab 2015

Kinderkrippe

182,92

181,51

Kindergarten

80,19

79,42

 

Die o.g. Elternbeiträge  berücksichtigen eine Aufteilung der Kosten zwischen Gemeinde und Eltern wie folgt:

 

              Kindergrippe                            Gemeinde 50 %, Eltern 50 %

              Kindergarten                            Gemeinde 50 %, Eltern 50 %

              Hort                                          Gemeinde 55 %, Eltern 45 %

 

Für das Jahr 2014 erfolgte die Aufteilung der Kosten zwischen Gemeinde und Eltern gemäß Beschluss-Nr.: 243-37-12 vom 06.12.2013.

 

Dem entsprechend wurde auch der Satzungsentwurf erarbeitet.

Sollte von der o.g. Regelung abgewichen werden, ist dies bei der Beschlussfassung anzugeben.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  

1. Beschlussantrag

 

 In Auswertung der Entgeltverhandlungen für 2015 zwischen der Gemeinde Alt Krenzlin sowie dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, (siehe Anlage) erfolgt die Aufteilung des Betreuungsentgeltes für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte zwischen Gemeinde und Eltern wie folgt:

 

              - Kinderkrippe              Gemeinde 50 %, Eltern 50 %

              - Kindergarten                            Gemeinde 50 %, Eltern 50 %.

              - Hort                                          Gemeinde 55 %, Eltern 45 %

 

Die Gebührensatzung der Gemeinde Alt Krenzlin für die Benutzung der kommunalen

Kindertagesstätte vom 14.05.2007 ist entsprechend zu ändern (8. Änderung) .“

  

und

 

2. Beschlussantrag

 

 “Die Gemeindevertretung erlässt die 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der

   Gemeinde Alt Krenzlin für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom

   14.Mai 2007 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage).”

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Anlagen

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