Beschlussvorlage - BV/01/23/075

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 21. Dezember 2022 hat die Gemeindevertretung Alt Krenzlin einen Beschluss (BV/01/22/064) zur Änderung der Hauptsatzung gefasst. Die Beschlussempfehlung zielte nur auf die Entscheidungsbefugnisse des Bürgermeisters hinsichtlich der Änderung der Wertgrenzen bei der Vergabe nach VOL. Laut gültiger Hauptsatzung durfte der Bürgermeister bis dato bei der Vergabe nach VOL (Lieferungen und Leistungen, die nicht Bauleistungen sind) Entscheidungen bis zu einer Höhe von 1.000 € entscheiden. Nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2022 darf der Bürgermeister jetzt über Vergaben nach VOL bis zu einer Höhe von 2.500 € entscheiden. Die Empfehlung der Verwaltung sah, aufgrund geänderter Gesetzeslage, eine Anpassung auf 5.000 € vor.

Leider hat die Gemeindevertretung in dem Zusammenhang auch die Entscheidungsbefugnisse des Bürgermeisters laut Hauptsatzung hinsichtlich der VOB (Bauleistungen) von 5.000 € auf 2.500 € herabgesetzt. Diese Entscheidung widerspricht

den Vorschriften aus dem Baugesetzbuch und setzt die Handlungsfähigkeit des Bürgermeisters und der Verwaltung deutlich herab. Auch aufgrund gestiegener Preise scheint der Handlungsspielraum deutlich eingeschränkt und schnelle Vergaben sind undenkbar.

 

Es wird empfohlen, die Entscheidung zu überdenken und die Wertgrenzen nach VOB und VOL entsprechend gesetzlicher Vorgaben anzupassen.

 

Mit der Beschlussfassung zur Hauptsatzung ist darauf zu achten, dass diese nur „durch Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung“ beschlossen werden kann. (§ 5KV M-V).

Bei einer Anzahl aller Gemeindevertreter von 9 ist die Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertreter“ 5, d.h. nur mit 5 oder mehr Ja- Stimmen ist der Beschlussantrag angenommen, unabhängig von der Zahl der Gemeindevertreter.   

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Beschlussvorschlag

1. Der Beschluss der Gemeindevertretung Alt Krenzlin vom 13.12.2022 (BV/01/22/064) über

   den 1. Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin

   vom 21. Dezember 2021 wird hiermit aufgehoben.

 

2. Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die 1. Satzung zur Änderung der 

    Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin vom 21. Dezember 2021 in der Fassung des

    vorliegenden 2. Entwurfes (Anlage, Stand 10.02.2023).

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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