Beschlussvorlage - BV/13/23/122

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Sülstorf hat auf Ihrer Sitzung am 02.07.2020 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Sülte“ beschlossen. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war der Antrag der Vorhabenträgerin Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG auf Ausweisung einer Fläche zur Energiegewinnung auf Basis solarer Strahlungsenergie gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO zur Realisierung und zum Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.

 

Zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Sülstorf ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

Ziel des Vertrages ist die Regelung zur Übernahme anfallender Kosten, die der Gemeinde für notwendige planerische Erfordernisse, eventuelle Gutachten u.a. entstehen würden. Weiterhin sollen über den städtebaulichen Vertrag die wirtschaftlichen Risiken der Planung, die Entschädigungsansprüche sowie die Verpflichtungsansprüche aus der Umsetzung des Bauleitplanverfahren geregelt werden. 

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Beschlussvorschlag

Dem vorliegenden Entwurf zum städtebaulichen Vertrag zwischen der Vorhabenträgerin Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Sebastian Fiedler, und der Gemeinde Sülstorf über die Planung und Durchführung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Sülte“ der Gemeinde Sülstorf wird zugestimmt.

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Finanz. Auswirkung

 

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