Beschlussvorlage - BV/13/23/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 6 "Solarpark Sülte"
hier: Entwurf des städtebaulichen Vertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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26.01.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Sülstorf hat auf Ihrer Sitzung am 27.02.2020 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Sülte“ beschlossen. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war der Antrag der Vorhabenträgerin Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG auf Ausweisung einer Fläche zur Energiegewinnung auf Basis solarer Strahlungsenergie gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO zur Realisierung und Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.
Zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Sülstorf ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Ziel des Vertrages ist die Regelung zur Übernahme anfallender Kosten, die der Gemeinde für notwendige planerische Erfordernisse, eventuelle Gutachten u.a. entstehen würden. Weiterhin sollen über den städtebaulichen Vertrag die wirtschaftlichen Risiken der Planung, die Entschädigungsansprüche sowie die Verpflichtungsansprüche aus der Umsetzung des Bauleitplanverfahrens geregelt werden.
Beschlussvorschlag
Dem vorliegenden Entwurf zum städtebaulichen Vertrag zwischen der Vorhabenträgerin Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Sebastian Fiedler, und der Gemeinde Sülstorf über die Planung und Durchführung der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Sülte“ der Gemeinde Sülstorf wird zugestimmt.
