Beschlussvorlage - VO/2019/235--3
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zur Besetzung der ständigen Ausschüsse
hier: Ausschuss für Kultur und Soziales
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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26.01.2023
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Sachverhalt
Mit Erlass der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Sülstorf soll die Bildung des ständigen Ausschusses „Kultur- und Sozialausschuss“ festgelegt werden.
Die Zusammensetzung soll aus drei Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohnern bestehen.
Es sind keine stellvertretenden Mitglieder zu wählen.
Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen.
Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot (Befangenheit).
Gemäß § 32 (2) Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen (gemeinsamer Wahlvorschlag) verständigen.
Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Entsprechend § 9 (Wahlen) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt:
(1) Bei geheimen Wahlen werden aus der Mitte der Gemeindevertretung 3 Stimmzähler
bestimmt.
(2) Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.
(3) Sind mehrere Personen zu wählen, so kann die Gemeindevertretung diese in einem
Wahlgang wählen, falls kein Gemeindevertreter widerspricht.
(4) Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder Zählergemeinschaft nacheinander durch 1,2,3,4,5 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den ermittelten Höchstzahlen erfolgt.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Losverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des § 32 KV M-V.
Beschlussvorschlag
Wahlergebnis (gemeinsamer Wahlvorschlag)
Anzahl aller Gemeindevertreter |
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9 |
davon anwesend |
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Anzahl der Stimmen |
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○ für den Wahlvorschlag |
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○ gegen den Wahlvorschlag |
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○ Stimmenthaltungen |
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Wahlergebnis (konkurrierende Wahlvorschlagslisten)
Teiler |
Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... |
Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... |
Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... |
1 |
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2 |
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3 |
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4 |
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Ergebnis Anzahl der Sitze |
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