Beschlussvorlage - BV/13/23/119

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Sülstorf vom 28. Juli 2010 beantragt der „Sülstorfer Karnevals Club“ e.V. für diverse Veranstaltungen im Jahr 2023 (Details siehe Förderantrag) eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 Euro

 

Die Kosten sind dem PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) zuzuordnen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2023 durch die Gemeindevertretung sind in dem PSK 2.000,00 Euro verfügbar.

 

Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Zuwendungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen, die zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie dem kulturvollen Zusammenleben der Bürger in der Gemeinde beitragen. Gefördert werden Vereine, Klubs und Organisationen die ihr Wirken öffentlich gestalten und durch gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten einen Beitrag zum Wohle der Gemeinde leisten

 

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Beschlussvorschlag

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  1. Der Antrag des „Sülstorfer Karnevals Club“ e.V. auf Gewährung einer Zuwendung für diverse Veranstaltungen im Jahr 2023 wird als förderfähig eingestuft.

 

  1. Der Sülstorfer Karnevals Club e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Sülstorf vom 28. Juli 2010 eine Zuwendung in Höhe von ___________ Euro.

 

  1. Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) abgesichert.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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